Zitat:
Zitat von Stephan Lohse
Was denken Sie? Ist der Radweg an dieser Stelle verbesserungsbedürftig oder sind andere Stellen dringender zu sanieren?
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Ich denke, hier ist der ADFC auf dem Holzweg. Er redet nach wie vor, wenn auch in der milden Form des Radstreifens, der Seperation der Verkehrsströme das Wort. Das dieses Konzept zu mehr Konflikten und Unfällen führt, kann man seit Jahren beobachten. Radfahrer, die von abbiegenden Fahrzeugen erfaßt werden, befinden sich fast ausschließlich auf Radwegen oder Gehwegen.
Diese Konflikte gibt es nicht nur zwischen PKW/LKW und Radfahrern. Auch die Straßenbahn in Seitenlage wird gern einmal übersehen. So wurde an der Proschhübelstraße eine extra Ampel für Rechtsabbieger aus der Königsbrücker Straße eingerichtet, als es zu mehreren Unfällen mit der Straßenbahn kam.
Dort, wo man Platz für einen Radstreifen hat, kann man diesen Platz auch der rechten Fahrspur zuschlagen. Radverkehrsanlagen verführen immer zur Benutzung in der falschen Richtung (Bsp. Löbtauer Straße, sämtliche Brücken) und da Gehwege und benutzungspflichtige Rad-/Gehwege sich abgesehen von der Beschilderung kaum unterscheiden lassen, nimmt die Zahl der Gehwegradler immer mehr zu.
Die Propaganda von der gefährlichen Fahrbahn treibt seltsame Blüten. Da fahren einige selbst in Tempo-30-Zonen auf dem Gehweg. Andere trauen sich nicht auf die Fahrbahn, fahren dann aber unerschrocken als Geisterfahrer über Geh- und Radwege.
Besonders aufschlußreich ist die Zusammensetzung der Gruppe derjenigen Radfahrer, die auf Radwegen von abbiegenden Fahrzeugen erfaßt werden. Es sind nicht die sogenannten Fahrradrüpel (männliche Jugendliche, Radkuriere), die die STVO als Empfehlung betrachten und gerne rote Ampeln ignorieren. Es sind in der Regel alte Menschen, Frauen und Kinder, die die Mär vom sicheren Radweg glauben und nicht mit dem Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführer rechnen.
Viele bringen das Argument, dass die Radfahrer die Autos auf der Fahrbahn behindern und den Verkehrsfluss zum Erliegen bringen. Das ist ersten keine zulässige Begründung für benutzungspflichtige Radwege (es muss eine besondere Gefährdung der Radfahrer vorliegen) und zweitens liegt nur eine gefühlte Behinderung vor, wenn man die rote Ampel einige Sekunden später erreicht. Ich werde sowohl mit dem PKW als auch mit dem Rad nur von anderen PKW in meinem Vorwärtsdrang "behindert", z.B. am Georgplatz, wo es Spezialisten jeden Nachmittag gelingt, die Kreuzung komplett zu blockieren.
Fazit: Radfahrer gehören als Fahrzeuge, was sie nach STVO sind, auf die Fahrbahn. Der Gehweg sollte den Fußgängern vorhehalten sein.
Gruß Frank
PS: Benutzungspflichtige Radwege wurden in Deutschland 1934 eingeführt. Motto: " Zeigen wir zu den olympischen Spielen 1936 der Welt, das Kraftfahrzeuge nicht nur auf den Reichsautobahnen freie Fahrt haben".