Zitat:
Zitat von Anne-Kathrin Sturm
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) möchte die Wehrpflicht abschaffen und stößt damit nicht nur in der Opposition auf Widerstand. Bereits die Verkürzung des Wehrdienstes ab 1. Oktober ist umstritten. Probleme ergeben sich vor allem beim Zivildienst. Da der Zivildienst an die Wehrpflicht gekoppelt ist, haben die soziale Einrichtungen massive Sorgen.
|
Das stimmt. Da gibt es massive Sorgen. Man sollte allerdings nicht außer Acht lassen, weshalb es den Zivildienst gibt. Nämlich nicht um seiner selbst Willen. Es ist ziviler Ersatzdienst (§ 12a Abs. 2 GG). Ersatz für den Wehrdienst, den Kriegsdienstverweigerer nicht leisten müssen. Wird die Wehrpflicht abgeschafft, braucht man auch den Ersatz nicht mehr. So wichtig und gut die Arbeit der Zivildienstleistenden inzwischen ist, so bleibt sie eben untrennbar an die Voraussetzung gebunden, dass es Kriegsdienstverweigerer gibt. Statt der Wehrdienstes jetzt einen Zivildienst für junge Männer verpflichtend zu machen, dürfte wegen der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen rechtlich nicht zulässig sein. Die Verteidgungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegen äußere Feinde hat den Zwang zum Wehrdienst gerechtfertigt. Zur Erfüllung der bisher von Zivildienstleistenden erledigten Aufgaben ist ein solcher Zwang nicht zulässig. Es ist eine reine Kostenfrage. Allerdings haben sich die Stellen, die Zivildienstplätze anbieten, inzwischen auf diese preiswerten Arbeitsplätze eingerichtet. Damit wird es über kurz oder lang vorbei sein. Das ist im Einzelfall sicher schade. Aber der Grund ist erfreulich. Wir leben in so friedlichen Zeiten, dass unser Land keine große Armee mehr braucht.
W.S.
W.S.