Zitat:
Zitat von Faximilian
Aber die hat doch Erika L. mit ihrer Untat verursacht.
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Nee, nee, daß ist ganz anders. Hätte Frau L. die Frau O. als Privatperson durch den Kakao gezogen, hätte die Künstlerin schlechte Karten gehabt - weil GG : Die Würde des Menschen ist unantastbar. Da sie aber es als OBin versäumt hat, dem hocherlauchten Rat der Kulturbewahrer die Häupter der Brückenfreunde mit Arnold Vaatz an der Spitze zu Füßen zu legen - schönes Motiv - ist sie als OBin aus der Sicht der Brückengegner nackt erschienen - also geht die Zeche an die kommunale Kasse.
Bliebe noch zu klären, wo die Richter des OLG gefrühstückt haben. (Kleiner Scherz - da von den Brückengegner ja ständig die Unabhängigkeit der sächsischen Gerichte bezweifelt wird)
Vielleicht hat Frau O. einfach nur den falschen Anwalt gehabt. Bärbel Bohley hat ja auch dem Eulenspiegel seinerzeit ein Schmerzensgeld von 20 000 DM abgetrotzt und an Björn Engholm mußte die Titanic weiland auch 40 000 DM blechen.