22.05.2012 21:54
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Da wird endlich etwas gegen diese unsäglichen Neonazi-Aufmärsche beschlossen und was machen die Linken und Grünen? Sie regen sich darüber auf, weil mit dem Gesetz die Versammmlungsfreigheit ausgehöhlt wird. Für wen? Für die Neonazis und die rot-rot-grünen teils gewaltsbereiten Gegendemonstrationen. Letztere wären aber ohne rechte Aufmärsche gar nicht notwendig. Ist wahrlich ärgerlich, nimmt man den Gegendemonstranten einfach das Feindbild und den Anlass zum Protestieren weg!
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@Ramgeis, unter dem Deckmantel – Kampf gegen die Rechten – wird die Demokratie direkt angegriffen. auch wenn uns dies nicht gefällt (auch mir nicht!).
Andernfalls wäre diese Partei schon lange verboten worden und der Staat hätte auch die gesetzlichen Möglichkeiten für ein sicher wünschenswertes Verbot. Solange aber diese Partei frei wählen kann, in Parlamenten sitzt, solange hat sie auch das RECHT, die demokratischen Regeln zu benutzen. Auch das Demonstrationsverbot gegen die Rechten dürfte somit auf sehr wackligen gesetzlichen Füßen stehen. Sie können nicht eine zugelassene Partei etwas vorenthalten, was für andere Parteien möglich ist. Genau darum geht es bei den Klagen. Heute sind es die Rechten, morgen die Grünen und die Linken. Übermorgen regieren vielleicht die SPD, Grüne und Linken. Diese könnten sich dann genau auf das Gesetz berufen und Versammlungen der FDP oder CDU verbieten. Also, entweder es gelten Regelungen für alle demokratischen Parteien gleichermaßen oder sie gelten für keinen. DIES IST DEMOKRATIE, mit all seinen Schattenseiten. MT98 Wer Fehler findet, kann sie behalten. |
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Es waren übrigens nicht "die Politiker", die ein Verbot der NPD verhindert haben, sondern die hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Voraussetzungen für ein Parteien-Verbot. Die mag an beklagen. Letztlich ist es aber die gleiche Situation. Würde man ein Parteien-Verbot erleichtern, wären dann auch demokratische Parteien weniger geschützt. Der braune Ungeist kann nicht verboten werden, er muss in den Köpfen ausgerottet werden. Dann erübrigt sich ein Verbot. W.S. |
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Der braune Ungeist kann nicht verboten werden, er muss in den Köpfen ausgerottet werden.
Gilt dann auch analog beispielsweise Kinderpornografie kann nicht verboten werden, sie muss in den Köpfen ausgerottet werden ??? Manches muss man halt verbieten oder wenigstens einschränken, das klärt sich nicht durch gutmenschliche Überzeugungsarbeit! Ansonstern, soweit ich das alles richtig verstehe: Es wird der NPD nicht das Demonstrationsrecht an sich genommen, Sie dürfen ja eine Kundgebung machen. Aber allen wird sozusagen sicherheitshalber untersagt, durch die Innenstadt z.B. an diesem Gedenktag "zu ziehen". Und was ist daran schlimm? Zu bestimmten religiösen Feiertagen wird der in Dresden zu 80 % atheistischen Bevölkerung - und das bei Androhung von Strafe - auch untersagt, Tanzveranstaltungen oder ähnliches durchzuführen, aus Rücksicht auf einen Teil der "christlichen Minderheit" bzw. besser auf die zugereisten Westbeamten aus Bayern und Baden-Württemberg. |
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![]() Die Politiker versprechen aber immer wieder vor der Wahl, sich mit den RECHTEN POLITISCH auseinandersetzen zu wollen. Davon habe ICH noch nichts gemerkt – SIE etwa? MT98 Wer Fehler findet, kann sie behalten. Zitat:
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Da habe ich meine Meinung wohl etwas verkürzt dargestellt. Natürlich wäre ein Verbot sinnvoll, wenn es juristisch machbar wäre. Ich wollte vielmehr sagen, dass es ein Verbot allein nicht richtet. Ich kann eine Organisation verbieten, aber nicht die Gedanken der Menschen, die sie bilden. Ich habe oft den Eindruck, dass wir gerne nach Vorschriften rufen und so tun, als ob mit einem neuen Vorschrift auch gleich das Problem gelöst ist. Ein Verbot ist ein Mittel, diesen Ungeist zu beseitigen. Viel wichtiger ist aber, ihn in den Köpfen der Menschen auszurotten. Daran kann jeder jeden Tag arbeiten. W.S. http://www.qtl.co.il/img/copy.pnghttp://www.google.com/favicon.icohttp://www.babylon.com/favicon.ico |
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