
21.11.2009, 11:13
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Aw: !
Zitat:
Zitat von psana42
Wo leben Sie denn?
Es gilt das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" mit:
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre
entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Behaupten sie nicht nur, dass die Bundesrepublik Deutschland internationale Verträge gebrochen hat; klagenSie vor dem Europäischen Gerichtshof!
psana42
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Eine Verfassung, die für das gesamte Volk Gültigkeit besitzt, kann sich naturgemäß nur das ganze Volk geben. Das Grundgesetz geht einen anderen Weg: Stellen Sie sich vor, Sie beschließen für Ihr Grundstück eine eigene Verfassung. Ihre Nachbarn und die Behörden schmunzeln darüber. Um die nötige Legitimität zu erlangen, greifen Sie in die rechtliche Trickkiste: Sie sagen, dass a) diese Verfassung nicht so heißt, b) dass Ihre Nachbarn jederzeit dem Gültigkeitsbereich beitreten können und c) diese nicht Verfassung heißende Verfassung von einer echten Verfassung abgelöst wird, wenn alle Nachbarn in ganz Deutschland das wollen.
Die Verfassung der deutschen Republik, 1919 verabschiedet von der Nationalversammlung, ist durch die Ermächtigungsgesetze außer Kraft gesetzt wurden (nicht abgeschafft). Nach dem Satz des Widerspruchs und eigentlich nach allgemeinem Verständnis kann eine Verfassung nicht zugleich gültig sein und nicht gültig. Es kann auch nicht zwei Verfassungen zur gleichen Zeit geben. Wir haben also auch gleich zwei Probleme: Die gültige Verfassung wird den Deutschen vorenthalten und eine Quasiverfassung; nicht als Verfassung entstanden und im engeren Sinn keine gültige Verfassung (Nationalversammlung).
Nicht zu vergessen, dass die Kräfte, die Hitlers Ermächtigungsgesetz zustimmten (eine Namensliste der Reichstagsabgeordneten ist im Web frei verfügbar), sich nachher in jener Partei wiederfanden, die eine neue Verfassung maßgeblich vorantrieben. Dass diese Quasiverfassung die deutsche Teilung beschleunigte, ist kein Geheimnis. Das sollte sie auch. Es gab dann nämlich plötzlich ein richtiges Deutschland und ein falsches und irgendwann richtige Deutsche und DDR-Deutsche. Der evangelische Theologe Niemöller, Mitglied der Bekennenden Kirche, beschrieb die Gründung der rheinischen Republik so: In Rom gezeugt, in Washington geboren.
Der Beitritt von 1990 ist der peinliche Abschluss einer 40jährigen Demütigung. Besonders bizarr das westdeutsche Verhältnis zum Artikel 1 des GG: In den darauffolgenden zwanzig Jahren lebte eine ganze Comedy-Industrie davon, die sogenannten Ostdeutschen herabzuwürdigen neben anderen Industrien, die sich ähnlich schadlos hielten. Wir nennen das Prozess der Vollendung der Einheit. Ich lasse mich dennoch gern darüber belehren, durch welche Rechtsfiguren die 1919er Verfassung, der ein langer Kampf von Liberalen und Demokraten vorausging, ihre Gültigkeit verloren hat. Diese Verfassung allein ist übrigens in der Lage, den Verlierern der Geschichte östlich der Elbe jene Würde zurückzugeben, die ihnen gerade auch von denen genommen wurde, die den Begriff am liebsten im Munde führen. Nicht einmal die gelegentlich in die Diskussion gebrachte Verfassung nach Artikel 146 GG kann das tiefgehende Identitätsproblem lösen.
Wenn uns der Büroleiter des geistigen Energiebündels Lämmel in diesem Forum vollmundig auf den Geist leidvoller Erfahrung bei der Schaffung des Grundgesetzes hinweist und die Orosz-Bilder mit dessen 1. Artikel in Verbindung bringt, sollten die Relationen nicht völlig außer Kraft gesetzt werden. Damals wurden ganz andere Bilder bekannt: nämlich die aus Auschwitz, jetzt sprechen wir über die (mutmaßliche) Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch künstlerisch minderwertige Werke, die es in dieser Form seit Urzeiten als Protest des Volkes gegen Herrschende gab. Herr Kieslich, der seine Threaderöffnung wohl teilweise aus dem Parteiprogramm und einer Rede zusammengewürfelt hat, die bei den Mauer-Feierlichkeiten nicht zum Einsatz kam, hat, soweit zu erfahren ist, Neuere Geschichte und Kommunikationswissenschaft studiert. Das ist genau die Melange, mit der sich die Union die Vergangenheit schönredet und das kollektive Gedächtnis manipuliert. Wir dürfen jedenfalls auf seine Richtigstellung zur Weimarer Verfassung gespannt sein.
Ich überlege, ob ich, nachdem die Bundesregierung völlig enthemmt völkerrechtliche Verträge zum Schaden dieser Stadt bricht, die stillschweigende Übereinkunft der wohlmeinenden Täuschung weiterhin mittragen muss. Dazu bedarf es keiner Klage.
v-x
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