22.05.2012 21:39
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Ich weiß bloß, dass die von Spenden leben. Und wie Sie darauf kommen, dass es bei dem Gerichtsverfahren nicht um Naturschutz geht, müssen Sie mir auch mal erklären. Die Tunnelalternative nimmt im Gerichtsverfahren nur einen relativ kleinen Raum ein gegenüber den vielen Verstößen gegen das Naturschutzrecht, die die drei Umweltschutzverbände am Planfeststellungsverfahren zur WSB rügen. Vergleichen Sie doch einfach mal die paar Zitate zum Tunnel auf der Seite der BI Pro WSB mit den 131 Seiten, die die Urteilbegründung insgesamt lang ist. |
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§ 4 Finanzierung und Mittelverwendung
Übrigens: Wir tippen bei Google ein "Grüne Liga Fördermittel" und finden Angaben, z.B. http://www.grueneliga.de/service/archiv/pm271202.htm "Sehr hart traf es als Beispiel die GRÜNE LIGA im Kohrener Land, einer Region 50 km südlich von Leipzig. Ihr wurden die Fördermittel zur Pflege der Streuobstwiesen komplett gestrichen...." oder http://www.grueneliga.de/service/archiv/pm271202.htm "Während die Grüne Liga immer wieder um Fördermittel bangt, ..." |
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Das mit dem WSB Areal - wenn Sie sagen, dass es da jetzt, nach Baubeginn und Abholzung vieler Bäume auf der Baustelle keine schützenswerten Lebewesen mehr gibt, würde ich ihnen wohl unbesehen zustimmen. Allerdings haben die Umweltschützer dem Gericht Unterlagen vorgelegt, nach denen es entweder tatsächlich schützenswerte Lebewesen im Bereich der Baustelle tatsächlich gab vor deren Einrichtung oder deren Vorkommen nicht fachgerecht ausgeschlossen wurde, bevor z.B. potenzielle Wirtsbäume abgeholzt wurden. Neben den Lebewesen geht es aber auch immer wieder um deren zu schützenden Lebensraum. Wenn der zu sehr zerteilt wird, zu viele Barrieren aufgebaut werden, zu viele Nährstoffe eingetragen werden...ist das eben eine erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraums, der eigentlich die Vermehrung streng geschützter Lebewesen bewirken sollte. Und damit befasst sich eben der überwiegende Teil des Gerichtsverfahrens, auch der Berufung. Der zu schützende Lebensraum ist aber in jedem Fall nach Fertigstellung eines Elbtunnels regenerierbar, nach Fertigstellung der Elbbrückke bleibt er dauerhaft erheblich beeinträchtig. Deswegen ist auch das Gerichtsverfahren für den Elbtunnel ein Gerichtsverfahren für den Umweltschutz. Es werden unheimlich viele Fragen aufgeworfen, die die Frage betreffen, was in einem FFH-Gebiet eigentlich erlaubt ist und was nicht, wie eine Beeinträchtigung zu bewerten ist, die z.T. dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden sollen. Die Beantwortung dieser Fragen hätte auf jeden Fall Auswirkungen auf den Umweltschutz bei Planfeststellungen auch in anderen FFH-Gebieten. Auch wenn das Gerichtsverfahren am Ende vielleicht nicht die WSB beseitigen würde, von der Klärung dieser grundsätzlichen umweltschutzrechtlichen Fragen versprechen sich die 3 Kläger doch eine ganze Menge für den zukünftigen Umweltschutz in ganz Deutschland. |
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Hallo MT98!
Ihre Sammlung von inhaltslosen Sprüchen auf CDU-Wahlplakaten ( http://www.cdu.de/portal2009/27919.htm ) zeigt, um wieder auf den Ausgang dieses Themas zurückzukommen, daß von Karrieristen kaum Konstruktives zu erwarten ist. Sie schwimmen mit, möglichst oben, möglichst als Fettaugen. Sie beherrschen vor allem die Spielregeln der Hierarchie, sind abgerichtet mit und zu Ritualen, wobei sie gern suggerieren, das sei schon (wenn nicht gar große) Leistung. Deshalb sind sie auch so austauschbar. - Da werden Leute wie Tillich, Althaus usw. entschuldigt mit: "Das war doch in der DDR so." - "Das mußten wir doch tun." - "Das hat man doch von uns verlangt." -"Das haben doch alle getan." (Alle???) Meist ist es Selbstabsolution. Da wird schon mal ein stellvertretender Schuldirektor entschuldigt, der das damals ohne mindestens CDU-Mitgliedschaft wohl kaum geworden wäre, denn fachliche Qualifikation stand für Posten hintenan, daß er noch 1989, als andere längst im "Aufrechten Gang" auf der Straße waren, den Sieg des Sozialismus erdisziplinieren wollte. Welcher Schüler ist unter seiner (stellvertretenden) Leitung zu allzuvieljährigem NVA-Dienst gepreßt worden, welcher zum Eintritt in die SED? Welche Ergebenheitsheuchelei gegenüber dem "Staat mit der SED als Führende Rolle" erzwungen für gute Zensuren? Das war üblich an den Schulen. Schon vergessen? Und sie behaupten später immer, sie hätten Schlimmeres verhüten wollen! Hat er etwa Schüler vor DDR-Staatsräson geschützt? Wenigstens ein (bezahlter?) Präzedenzfall wird sich doch finden lassen. Wie kommt ein an der TU Dresden studierter Maschinenbauer dazu, einen (hohen) Posten bei so einer DDR-Kreisverwaltung zu ergattern und dafür in die CDU einzutreten - ohne Parteimitgliedschaft ging das wohl kaum? -- Einfach "Schwamm drüber"? Alles 20 Jahre her? Schlußstrich ziehen, weil die gezeigten Eigenschaften - besonders willfährig - bei neuen Herren ebenfalls willkommen sind? Daß ihnen eine noch exponiertere Position gebühren soll? Die CDU scheint da anfällig zu sein. Was ist mit denen, die sich verantwortlich und mit Anstand weigerten, jede geforderte Ergebenheits-Bekundung zu leisten? Da war noch viel Spielraum bis zum Märtyrer (auch die gab es). Man mußte nicht staatlicher(!) Leiter werden - so nannten die sich! Die wollten das. Der Tribut ist vergessen, den sie dafür entrichteten? Eintritt in die Bürgerkriegstruppe (Betriebskampfgruppe)? U.s.w. Bis heute ohne Gewissensbisse? - Sogar noch: "Ich stehe dazu!" Die fachlich Kompetenten wurden auf der Karriereleiter von denen überholt, die sich am besten anbiederten: Verrat an den Anständigen. ("Up The Down Staircases" hieß damals ein Film.) Verständlich, wer unter diesen Bedingungen alle Schwierigkeiten auf sich nahm, um diesen Staat zu verlassen. Das hat auch dem Ansehen der DDR erheblich geschadet. Doch so richtig erzitterten die Noch-Machthaber, als neben der skandierten Forderung "Wir wollen raus!" mit "Wir bleiben hier!" gedroht wurde. Und ohne die Anständigen wäre die großen Tage des Herbstes '89 nicht möglich gewesen. G.J. |
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Der Verdacht liegt nahe, dass ihre Wählerklientel genau dieser vulgäre Sinn des Slogans anspricht.
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"Loyalität und Disziplin sind wesentliche Bausteine der Gruppe und ihres Erfolges. Wer hier die nötige Einstellung vermissen lässt oder gar verdeckt oder offen dagegen vorgeht muß gnadenlos entsorgt werden. Humanitätsduselei und Herumpsychiatern löst das Problem nicht. Müll muss umgehend zur Tonne gebracht werden." Oder kurz von dem Aussteiger zusammengefasst: "Wer gegen uns ist, muss vernichtet werden". Deshalb hat er sein die NPD belastendes Schulungsmaterial als Quasi-Lebensversicherung bei einem Anwalt hinterlegt. Und die anderen hätten den Ausstieg allein wohl auch nicht geschafft. Dazu braucht man vertrauenswürdige Ansprechpartner, die einem helfen, u.U. bis dahin, eine neue Identität zu bekommen. Es war dort in dem Film auch von mehreren Vereinen die Rede - die vor Ort Ansprechpartner für Aussteigewillige oder für mit dem Rechtsextremismus konfrontierte Lehrer sind, die das nicht einfach bloß wie ihre Kollegen und Chefs verharmlosen und ignorieren wollen, die interessierte auch über den Rechtsradikalismus aufklären. Und denen war irgendwie gemeinsam, dass das Förderprogramm des Bundes ausläuft und keiner wusste, ob es den Verein ein halbes Jahr später noch gibt. Insofern finde ich Ihre Frage falsch gestellt: "Aber wieviel "braune Jugendliche" haben Sie denn dadurch nun den "Fängen der Bauernfänger" entrissen?" Ich bin ziemlich sicher, dass es ohne diese Vereine noch weniger Junge Leute schaffen würden, von den braunen Kameradschaften lebend wieder weg zu kommen, dass sich noch mehr Lehrer im Stich gelassen fühlen würden und resignieren... Zumal ja auch dieser Film dokumentiert hat, dass schnell mal die Meinungsfreiheit der Nazis auf den Straßen (speziell in Gräfenberg, bekannt aber auch in Dresden) von der Polizei und den Behörden geschützt wird, während die Meinungsäusserungen der Bürger dagegen (Sitzblockade, laut störende Musik, überhaupt Gegendemo) mit Strafen belegt oder verboten werden. Tut mir leid, aber da frage ich mich schon, ob das vielleicht Nazis oder von Nazis unter Druck gesetzte sind, die sowas entscheiden. Zitat:
Siehe oben. Zitat:
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Wieso die die Grünen dort nicht mögen, weiß ich auch nicht. In Rostock schimpfen sie auch bloß auf die Grünen,z.B. als Verhinderer eines Molenbaus, der die Brutplätze der Möven vernichtet. Paar Jahre später schimpfen sie auf die Möven, die auf die Dächer der Wohngebiete umgezogen sind und dort jede Menge Geschrei verursachen, weil man nicht auf die Grünen gehört und die bisherigen Brutplätze der Möven zerstört hat, ohne Ersatz zu schaffen. Naja, manchmal rächt sich ja die Natur, wenn man die Wirtschaft nicht mit ihr im Einklang entwickelt sondern rücksichtslos gegen sie. |
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). Sie vereinnahmen jetzt Leute für Ihre Argumentation (Sozialarbeiter, Pfarrer, Polizisten), die mit radikalen Antifa-Gruppen (die ja u.a. auch Ihre vielgerühmte "GehDenken-Demo" mitinitiierten) nichts zu tun haben. Zitat:
Zitat:
![]() Aber ich. http://www.claudia-roth.de/home/aelt...rchintable_pi1[sTable]=tt_content&tx_fesearchintable_pi1[sUID]=42246 Ganz ohne Quatsch: Ich find´s gut, daß Sie da nicht gekniffen hat (Kaffee holen oder so). Zitat:
Gern geschehen. Und das nächste mal bitte die Antifa-Gerüchte erst mal selbst überprüfen, bevor Sie sie hier im Forum zum Besten geben. |
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Es ist nun einmal so, angemeldete Versammlungen und Demonstrationen werden von der Polizei gegen Störer geschützt. Wer gegen eine Versammlung oder Demonstration vorgeht, macht sich strafbar. Ob diese Demonstration nun von den kackbraunen oder von den dunkelroten Kameraden veranstaltet wird, ist dabei vollkommen egal. Meinungsfreiheit ist nun einmal keine Einbahnstraße. Vielleicht solltest Du Dich in dem Zusammenhang, einmal mit dem Grundgesetz auseinandersetzen. Dort steht erst einmal, das es für Alle gültig ist, auch die hier zur Debatte stehenden Artikel 5 und 8. Zitat:
Plakate hat er aber nicht aus dem Grund des Verdachtes der Volksverhetzung abgenommen, sondern weil die Anbringung einiger Plakate, gegen die "Satzung zur Hängung von Wahlplakaten", seiner Meinung nach verstößt. Diese Satzung sieht Mindestabstände zu bestimmten Gebäuden vor und verbietet Wahlplakate an Haltestellen. Das er Wahlplakate nicht einfach abnimmt, weil sie ihm volksverhetzend vorkommen, wirst Du ihm als Rechtsanwalt, bestimmt nicht unterstellen. Ob eine Meinungsäußerung bestimmte Tatbestände erfüllt, entscheidet immer noch ein Gericht im Rechtsstaat. Auch mir stößt es sauer auf, wenn ich diesen Müll tagtäglich sehen muss, aber das Letzte was mir einfallen würden, wäre nach Verbot zu rufen. Eher bin ich wütend auf die Parteien aus dem sogenannten demokratischem Spektrum, das sie dem nichts wirkliches entgegenzusetzen haben.
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Das Geschriebene stellt eine freie Meinungsäußerung, im Sinne des Grundgesetzes Artikel 5, dar! Es steht jedem frei, sich dieser Meinung anzuschließen oder sie fundiert zu widerlegen. |
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Noch was vergessen:
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Da es selbst die Multikulti-Claudia schafft, einen Disput mit Gansel halbwegs unbeschadet zu überstehen, sollte das dem Lichdi doch auch gelingen. Also: Nur Mut! Die NPD argumentativ bloßzustellen ist im Hinblick auf deren "Bauernfänger"-Strategie allemal besser, als deren Plakate verbieten zu lassen. |
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