21.05.2012 17:46
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Insgesamt bleibt festzuhalten: Keine Seite kann in diesem Streit das Alleinvertretungsrecht von Demokratie und Recht für sich beanspruchen. Genau das passiert aber leider. |
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Sehr geehrte Herr Wagner,
ich fasse Ihre Erwiderungen einmal kurz zusammen: 1. Es fehlt Ihnen jeder Beweis für rechtswidriges Handeln der Brückenbauer im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung für die WSB in den neunziger Jahren. Sie müssen sich deshalb damit bescheiden, das Unwohlsein von der Verlierer in einem geordneten demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren zu artikulieren. Das ist Ihr gutes Recht, ändert aber nichts daran, dass das entsprechende Verfahren völlig korrekt gelaufen ist. Sie sollten es aber künftig besser unterlassen, wahrheitswidrig etwas anderes zu behaupten und mit solchen Behauptungen dann einen Anspruch auf gegenwärtig rechtswidriges Verhalten der Brückenfeinde moralisch zu begründen. Dass die Brückenfeinde dagegen laufend rechtswidrig handeln, ist spätestens nach dem Urteil des OVG offenbar. Im Grunde war es für alle, die lesen können, auch schon vorher klar: Ein Bürgerentscheid hat nun einmal aus guten Grund eine höhere legitimatorische Wertigkeit als ein Stadtratsbeschluss. Das war bekannt, wurde aus ideologischen Gründen aber von den Betreffenden einfach negiert. Wenn sie wirklich konsequent wären müssten jene Stadträte, die ständig Beschlüsse gegen die Umsetzung des Bürgerentscheides zur WSB zu treffen versuchen, ihre Mandate niederlegen. Sie haben die Geschäftsgrundlage, die sie zu solchen Beschlüssen überhaupt befähigt, nämlich verlassen. Sie beschädigen fortwährend die demokratischen Institutionen und die gesamte demokratische Kultur und stellen damit die legitimatorischen Grundlagen ihres Mandats zur Disposition. 2. Sie bestätigen, dass den Dresdner Bürgern vor ihrer Entscheidung für oder gegen die WSB bekannt gemacht wurde, dass die in Aussicht gestellten Fördermittel im Falle einer Entscheidung gegen die WSB am 27.2.2005 auch für andere Verkehrsprojekte in Dresden zur Verfügung stehen – also beispielsweise auch für andere Brückenlösungen. Es gab also keinen Zwang, sich aus wirtschaftlichen Gründen für die WSB zu entscheiden. Ohnehin ist es absurd anzunehmen, die Dresdner hätten etwa vornehmlich wegen der in Aussicht gestellten Förderung des Vorhabens für die WSB gestimmt. Eine letzte Bemerkung für heute: Wikipedia-Beiträge sind bekanntlich in hohem Maße für Manipulationen anfällig – immer abhängig davon, wer Zeit und Lust aufbringt, die Beiträge zu verfassen. Der Wikipedia-Beitrag zur Dresdner Waldschlößchenbrücke nun ist vornehmlich von Gegnern des Vorhabens editiert worden*. Das ist bis in die Quellennachweise hinein spürbar – obwohl gerade die Quellen (so weit sie nicht selbst z.B. durch die nur auszugsweise Wiedergabe von Dokumenten manipuliert worden sind) noch den am ehesten brauchbaren Teil des WSB-Beitrages darstellen. Man mag es bedauern: Aber nicht alle im Prozess der WSB Engagierten sehen ihre vornehmste Aufgabe darin, Beiträge eines freien Internet-Lexikons zu verfassen oder zu korrigieren. Mit besten Grüßen Thomas May *Einer von vielen möglichen Belegen: Die in der Sache relativ unwichtige Äußerung des BDA zur WSB, die in diesem Thread bereits eine Rolle spielte, wird in Wikipedia sehr zeitnah und sehr ausführlich dargestellt. Was sagt uns das? Nun: Herr Kaiser und/oder Herr Just sehen in Wikipedia eine gute Plattform, sich ihre Kränkungen von der Seele zu schreiben.
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.Fakt ist zwar schon, dass das damalige Bürgerbegehren vom Stadtrat für unzulässig erklärt wurde. Doch dies bei der einer "Demokratiediskussion" mit dem heutigen Streit gleichsetzen zu wollen, ist meiner Ansicht mehr als gewagt. Für Bürgerbegehren und- entscheide existieren entsprechende gesetzliche Vorschriften. Ob man die, so wie sie sind, richtig findet, da kann man schon unterschiedlicher Meinung sein. Bis es vielleicht entsprechende Veränderungen gibt, muss man sich aber an die Vorschriften halten. Der Stadtrat war nun mal damals der Meinung, das Bürgerbegehren sei rechtlich nicht einwandfrei. Daher spekulieren wir mal so einfach frei raus: Läge der Stadtrat damit wirklich falsch, dann hätten die Initiatoren bestimmt auch geklagt. Von einer Klage ist mir aber nichts bekannt. Anders sieht es doch bei dem heutigen Bürgerentscheid (und dem vorausgegangenen -begehren) aus. Da scheinen die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten worden zu sein, denn erstens hätte auch der jetzige Stadtrat mit seiner "Brückengegner-Mehrheit" die Unzulässigkeitskarte spielen können. Und letztendlich dürfte selbst das OVG derartige mögliche Fehler interessieren. Wenn da irgendetwas wäre, glaube ich nicht, dass die soeinen Beschluss (hinsichtlich sofortiger Vergabe von Bauleistungen) gefasst hätten. Ich hoffe, damit können Sie Ihre Fragen jetzt selbst beantworten .
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Iquote=hjwagner;384]nsgesamt bleibt festzuhalten: Keine Seite kann in diesem Streit das Alleinvertretungsrecht von Demokratie und Recht für sich beanspruchen. Genau das passiert aber leider.[/quote] Insgesamt bleibt festzuhalten: Was hier leider passiert, ist kein Streit über das "Alleinvertretungsrecht von Demokratie und Recht", sondern ein handfester politischer Skandal. Die Mehrheit des Stadtrats ignoriert in rechtswidriger Weise einen für sie verbindlichen Entscheid der Mehrheit der Bürger. Anstatt pflichtgemäß mit der Verwalung an der Umsetzung des Entscheids zu arbeiten, streut diese selbstherrliche und unbelehrbare Truppe (Herr Vogel tut mir schon leid) Sand ins Getriebe wo es nur geht. Das hat weder mit Demokratie noch mit Recht etwas zu tun. Das ist Willkür nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel!". W.S. |
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. Das RP ist nun mal kein "rechtsfreier Raum". In Grundgesetz, Sächsischer Verfassung und den entsprechenden Landesgesetze (z.B. Gemeindeordnung) sollte einfach genug Legitimation zu finden sein.Sicherlich mag für Sie, das RP und seine Handlungen nicht durch direkte Demokratie abgesichert sein. Doch wir sind z.B. keine Schweiz - Deutschland ist eben ein sehr stark parlamentarisch (indirekte Demokratie) geprägtes System. Und hinsichtlich gerichtlicher Legitimation verweise ich mal auf die Prinzipen der Gewaltenteilung. Letztendlich dürfte es ohne Bedeutung sein, ob das RP Ihrer Meinung nach befangen ist. Es muss nur (rechtlich) richtige Entscheidungen treffen. Das gilt auch hinsichtlich der thematisierten Stadtratsbeschlüsse. Notfalls kann der Stadtrat ja gegen das RP klagen. Man wird dann sehen, welcher Ansicht die Gerichte folgen. |
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[quote=hjwagner;384]Die Einschätzung der Rechtmäßigkeit von Stadtratsbeschlüssen erfolgt hier durch eine Behörde ohne direkte demokratische und gerichtliche Legitimation. Das RP entscheidet in eigenem Ermessen als verlängerter Arm der sächsischen Staatsregierung. Herr Hasenpflug hat selbst (siehe SZ von gestern) seinen Willen zum Bau der WSB bekräftigt, somit kann auch nicht von einem neutralen Standpunkt gesprochen werden. Das RP ist klar befangen../quote]
Die Zuständigkeit der RP ist klar gesetzlich geregelt. Von fehlender Legitimation kann keine Rede sein. Letztlich wurde die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des RP auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt! Das RP ist nur insoweit verlängerter Arm der Staatsregierung, als dass es natürlich Weisungsrechte der zuständigen Ministerien gibt, insbesondere in Form von Verwaltungsvorschriften. Dies wiederum natürlich auch nur auf Grundlage gesetzlicher Normen. Insofern ist das RP natürlich gehalten, die Politik der Regierung bzw. die gesetzlichen Vorgaben des Landtages umzusetzen. Es hat demzufolge eingegrenzte Ermessensspielräume, die aber nicht durch die persönliche Meinung einzelner Personen bestimmt werden, sondern durch geschriebenes Recht! Was glauben Sie denn, weshalb die sächsischen Mittelbehörden bei manchen Politikern so unbeliebt sind? Nicht, weil sie als überflüssig betrachtet werden, sondern weil sie in der Regel nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht nach den Wünschen Einzelner handeln! Da würde mancher die Zuständigkeit lieber beim Ministerium sehen, was sich tendenziell leichter beeinflussen ließe. Die Äußerungen von Herrn Hasenpflug in der SZ finde ich auch etwas unglücklich. Aber woher nehmen Sie die Gewissheit, dass er seine persönliche Meinung und die notwendige politische Neutralität nicht auseinanderhalten kann? "Herr Wagner hat hat den Bürgern Dresdens aber durch die einseitige Förderzusage Schommers die Möglichkeit genommen Alternativen (auch ungeförderte) zu verfolgen." Wieso hat er das? Der Stadtrat ist an die Wünsche des Oberbürgermeisters nicht gebunden. Ebensowenig die Bürger, welche theoretisch auch ein Bürgerbegehren mit dem Ziel einer alternativen Variante hätten durchführen können. Wagner konnte seine Vorstellungen letztlich deshalb durchsetzen, weil es im Stadtrat eine Mehrheit für diese gab, welche wiederum durch den Bürger legitimiert war. Wo ist also der undemokratische Ansatz? Wo ist denn festgelegt, dass man bei derartigen Bauprojekten einen Konsens verschiedenster Meinungen finden muss, wenn es für eine bestimmte Meinung eine politische Mehrheit gibt? Dies wäre maximal wünschenswert. "Wie Sie schon schreiben "relative eindeutige Rechtslage". Das OVG hat selbst von einer ungeklärten Rechtslage gesprochen hat aber in seiner Betrachtung dem BE den Vorzug gegeben. Das ist als Beschluss zu respektieren entbindet aber die handelnden Personen nicht von dem Recht dagegen vorzugehen. So funktioniert nun mal ein Rechtsstaat." Insofern akzeptiere ich ja auch die Verfassungsbeschwerden, da diese ein zulässiges Rechtsmittel sind. Aber dabei lässt es die Stadtratsmehrheit ja nicht verbleiben. Es werden alle denkbaren Winkelzüge genutzt, um die Umsetzung des Bürgerentscheides zu verhindern. Darin sehe ich durchaus einen Missbrauch des Stadtrates als demokratisches Entscheidungsorgan. "Insgesamt bleibt festzuhalten: Keine Seite kann in diesem Streit das Alleinvertretungsrecht von Demokratie und Recht für sich beanspruchen. Genau das passiert aber leider." Aber Alleinvertretungsansprüche scheinen mir vor allem auf der Gegnerseite sehr ausgeprägt zu sein! Anders kann ich mir es nicht erklären, warum die Gegnerseite insbesondere im Stadtrat nicht akzeptiert, dass diese Brücke zu bauen ist. |
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Zitat Hr. Wagner: Die Einschätzung der Rechtmäßigkeit von Stadtratsbeschlüssen erfolgt hier durch eine Behörde ohne direkte demokratische und gerichtliche Legitimation. Das RP entscheidet in eigenem Ermessen als verlängerter Arm der sächsischen Staatsregierung. Herr Hasenpflug hat selbst (siehe SZ von gestern) seinen Willen zum Bau der WSB bekräftigt, somit kann auch nicht von einem neutralen Standpunkt gesprochen werden. Das RP ist klar befangen.
Tja, Herr Wagner, so sehen das ein paar linke Stadträte durch ihre ideologische Brille. Tatsache ist, das das RP sich an den Beschluss des OVG Bautzen und damit an geltendes Recht hält. Es gibt also eine klare rechtliche Legitimation. Das dürfte auch die Äußerungen von Hasenpflug betreffen: Sein Haus hat für die WSB die Planfeststellung getroffen. Natürlich muss und kann er diese Entscheidung (die bei allen bisherigen Prozessen in der Sache übrigens auch gerichtlich bestätigt wurde) dann auch verteidigen. Schizophrenie ist eher Sache der Brückenfeinde. Die fordern zum Beispiel auf Landes- und Bundesebene niedrigere Quoren für Bürgerentscheide und bekämpfen den der Dresdner Bürger zur WSB mit allen möglichen Mitteln. Wie kriegen Sie das in ihrem Kopf auf eine Reihe, Herr Wagner? Zitat Hr. Wagner: Herr Wagner hat den Bürgern Dresdens aber durch die einseitige Förderzusage Schommers die Möglichkeit genommen Alternativen (auch ungeförderte) zu verfolgen. Wieso das, Herr Wagner? Denken ist durch den alten OB niemandem verboten worden. Selbst Geldmangel sollte nicht das Problem gewesen sein. Die Grüne Liga zum Beispiel hat doch genug offensichtlich Mittel aus Steuertöpfen, um laufend Prozesse gegen den Bau der WSB anzustrengen. Und gegenwärtig hält doch nicht einmal ein letztinstanzliches Urteil zum Bau der WSB die Brückenfeinde davon ab, „Perspektivenwerkstätten“ abzuhalten. Im Übrigen ist Wagners Entscheidung durch den Stadtrat und durch den Bürgerentscheid demokratisch legitimiert worden. Und: Die Brückenfeinde im Stadtrat haben über Alternativen nie ernsthaft nachgedacht. Aus ideologischen Gründen lehnen sie nämlich jede neue Elbquerung ab. Alternativen werden doch erst jetzt – angeblich! – verfolgt, da der Bau der WSB unmittelbar bevorsteht und es gilt, mit taktischen Manövern den Baubeginn bis zum Auslaufen des Bürgerentscheides zu verzögern. Die Öffentlichkeit soll einem Kompromiss-Theater vorsätzlich getäuscht werden. Aber es gibt weder brauchbare sachliche Vorgaben der UNESCO für eine andere Brückenlösung am Waldschlößchen, noch irgend jemanden, der vom Welterbe-Komitee mit einem verbindlichen Verhandlungsmandat für die so genannte Perpektivenwerkstatt ausgestattet wäre. Zitat Hr. Wagner: Wie Sie schon schreiben "relative eindeutige Rechtslage". Das OVG hat selbst von einer ungeklärten Rechtslage gesprochen hat aber in seiner Betrachtung dem BE den Vorzug gegeben. Das ist als Beschluss zu respektieren entbindet aber die handelnden Personen nicht von dem Recht dagegen vorzugehen. So funktioniert nun mal ein Rechtsstaat. Insgesamt bleibt festzuhalten: Keine Seite kann in diesem Streit das Alleinvertretungsrecht von Demokratie und Recht für sich beanspruchen. Genau das passiert aber leider. Herr Wagner, Sie vergessen zu erwähnen, was das OVG zur Begründung seiner Entscheidung formuliert hat: Nach Lage der Dinge droht der Bürgerentscheid ohne Umsetzung auszulaufen. Das wäre ein extremer Schlag gegen die Grundfesten der Demokratie. Den war das Gericht nicht bereit hinzunehmen – auch wenn die Verbindlichkeit der Weltkulturerbekonvention für das Handeln der Stadt noch ungeklärt ist. Wenn Ihnen der Rechtsstaat so wichtig ist, wie Sie hier plötzlich dartun, dann sollten Sie sich einmal darum bemühen, den Entscheidungen des Welterbe-Komitees eine nachvollziehbare sachliche Grundlage, vor allem aber eine rechtsstaatliche und demokratische Legitimation zu verschaffen. Daran mangelt es nämlich, und genau hier – in den leicht manipulierbaren willkürlichen Entscheidungen der UNESCO - liegt doch die Ursache des jetzigen Konfliktes. Setzen Sie sich doch dafür ein, dass die Bürger dieser Stadt zwischen dem Pariser Titel und ihrer kommunalen Souveränität in einem genau darauf gerichteten Bürgerentscheid wählen können! Genau diese Fragestellung scheuen die Brückenfeinde aber wie der Teufel das Weihwasser, weil sie nicht so dumm sind anzunehmen, die Dresdner wären eben jene Schafe, die von allein zur Schlachtbank streben. |
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auch eine Müllverbrennungsanlage, Kläranlage oder ein Atomkraftwerk sind Ingenieurbauwerke. Die werden aber nicht als dominierender Mittelpunkt einer bestehenden Kulturlandschaft gebaut. Aber hier soll , wie sie richtigerweise ausführen, eine ca. 680 m lange Autobahnbrücke an eine der schönsten Stellen Dresdens gebaut werden. Das Blaue Wunder ist etwas besonderes. Die Carolabrücke ist vor allem eine technisch anspruchsvolle Lösung, die ohne Aufbauten auskommt. Ich glaube nicht, das die vom Ingenieur - und ACHITEKTENBÜRO Ripke usw. geplante Brücke dem aus heutiger Sicht technisch und konstruktiv Möglichen entspricht. Die WSB auch noch als witschaftlichste Konstruktion zu bezeichnen , mit den Baukosten! Naja. Und über Geschmack ... Dresden hat einfach, wenn schon überhaupt eine Brücke, etwas besseres verdient. Mit besten Grüßen KarlFaktor |
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Das RP hat auch vorher immer entsprechend der Milbradtschen Linie gehandelt. Jegliche Kompromissversuche wurde blockiert. Das RP hat eine eigene Rechtsauffassung und ein eigenes Ermessen. Das RP hätte z.B. auch den BE von 2005 kassieren können (manche sagen müssen), da die Situation hätte eintreten können dass die Brücke gebaut werden muss, um sie danach wieder zu beseitigen da noch Klagen anhängig waren (sind). Hier hat sich das RP "neutral" verhalten, obwohl der Stadt dadurch sehr hoher Schaden hätte enstehen können. Zitat:
Sagt Ihnen Niederwartha was? Es gab einen Bürgerbescheid bei dem die dortige Brücke mit 90%-er Mehrheit abgelehnt wurde. Ich habe keine Proteste der CDU in Sachsen gehört als der Stadtrat diesen BE nicht umgesetzt hat. Wo war z.B. Herr Vaatz da? Das nenne ich schizophren. Aber die Partei, die Partei... Zitat:
Glatteis! Lesen die Diskussion zum Artikel, man achtet peinlich genau auf Neutralität. Außerdem steht es Jedem frei Beiträge zu liefern. Zitat:
Das alles tut mir als Liberalem in der Seele weh. Es wird lauthals der Untergang der Demokratie beschworen aber sieht man über den Tellerrand der aktuellen Diskussion hinaus bleibt von der Basisdemokratie bei ALLEN handelnden Parteien nicht viel übrig. Rechtlich sind die Vorgänge zum Bau der WSB nicht zu beanstanden. Aber wir sind keine Beamten und keine Juristen. Mit einer lebendigen auf Ausgleich zielenden Demokratie hat das alles nichts zu tun. DAS ist es was mich ärgert, besonders dann wenn die Herren Mücke/Zastrow (FDP!!!)/Grötsch/Vaatz (naja die CDU...) und wie sie alle heißen so tun als wären sie die einzig wahren Demokraten und alle anderen seien quasi Kommunisten. |
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