21.05.2012 17:43
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dpa meldet:
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W.S. |
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Ich versuch mal, die Diskussion hier reinzuziehen, vielelicht können wir diesen Teil der Diskussion ja aus den andern Threads raushalten.
Zitat:
Die Beschlußvorlage und die ausführliche Begründung findet man hier: http://www.welterbe-erhalten.de/pdf/...Vorlage_BB.pdf http://www.welterbe-erhalten.de/pdf/..._Anlage_BB.pdf Ich habe mir den Teil zur Kassationsfrist mal durchgelesen und mir ist die Kinnlade runtergeklappt. Da wird ausführlich begründet, daß es eigentlich gar kein Bürgerbegehren geben kann, das sich gegen den Brückenbau richtet - egal wie es Aussieht, egal wie die anderen Fakten gewichtet werden, da sich der Bürgerentscheid gegen Beschlüsse richtet, die länger als 2 Monate zurückliegen, ist er nicht durchführbar gültig. Ich kann mich Herrn Schewes Verwunderung nur anschließen - warum kommen die jetzt damit? |
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Ok, wenn es hier weitergeht, möchte ich mal kur meinen Beitrag hier selbst zitieren:
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Zitat:
Der Stadtrat muß der Beschlußvorlage des OB nicht folgen! Der Stadtrat kann einen eigenen Beschluß fassen: Zulässig! Und damit fahren sie die Kiste vollends in den Morast! Die nächsten Prozesse vor den VG's sind vorprogrammiert. |
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![]() Außer es hat sich jemand im Rathaus mal im 19 Jhrd. o.ä. gegen eine Brücke ausgesprochen. Und hat nicht der Stadtratsbeschluss vom 9.7.2004 jede Kassationsfrist (ein schönes neues Wort) an vorhergehende gegenteilige Beschlüsse aufgehoben? Wann erlischt denn auch mal so eine Frist? |
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Wieso richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Stadtrates? Die Brücke kann doch trotzdem gebaut werden. Dann haben wir beides, nen Tunnel und ne Brücke. Endlich nie mehr Staus...
![]() ![]() ![]() Na, ich hoffe mal, die sogenannte linke Mehrheit kneifft mal die Arschbcken zusammen und fasst einen Brückebaustoppbeschluss und erhöht gleichzeitig das Quorum für Bürgerbegehren auf 30 %.... Da kann dann Köhler-T. 2 Monate lang stimmen sammeln. Einen Tunnel gibts dann natürlich nicht mehr....
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Zitat:
http://www.im.nrw.de/bue/125.htm http://www.leben-in-stuttgart.de/div...k-20071218.doc http://www.mehr-demokratie.de/filead...erttemberg.pdf |
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Zitat:
Umsomehr wundere ich mich, daß die jetzt erst damit kommen. Da knien sich Leute rein, und nach 3 Monaten zukucken kommt ein "ach übrigens, daß Bürgerbegehren verstößt gegen die Kassationsfrist und auch eine andere Interpretation ist nicht möglich (anders als gegen einen Stadtratsbeschluß gerichtet)". Die anderen beiden gebrachten Punkte kann ich einordnen, aber das ... |
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