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Alt 07.04.2008, 18:06
Walter Schleiff Walter Schleiff ist offline
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Registriert seit: 07.02.2007
Beiträge: 783
Standard Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

dpa meldet:

Zitat:
Zitat von dpa
Dresden - Dresdens Stadtverwaltung hält das angestrebte Bürgerbegehren für einen Tunnel anstelle des Brückenbaus im Unesco-Welterebe für nicht rechtens. Dem Stadtrat werde vorgeschlagen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, teilte das Rathaus am Montag mit. „Sowohl die auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründung des Bürgerbegehrens als auch der erforderliche Kostendeckungsvoranschlag genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen.“ Beide Punkte wären für eine Entscheidung der Bürger jedoch wesentlich und dürften daher nicht falsch sein. Dem Dresdner Elbtal droht beim Bau einer Brücke der Verlust des Welterbetitels.
Nun kann die Hexenjagd auf die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung beginnen. Dabei ist nun genau das eingetreten, was von vielen befürchtet worden war. Mit dem überhastst und schlecht vorbereiteten Bürgerbegehren haben die wahren Befürworter einer Tunnellösung der Sache einen Bärendienst erwiesen. Die mit heißer Nadel gestrickte Begründung wird zum Stolperstein. Viele, die unterschrieben haben, werden sich veralbert vorkommen. Nun darf man gespannt sein, wie die Befürworter des Begehrens im Stadtrat reagieren.

W.S.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 10:51
marvin marvin ist offline
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Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 968
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Ich versuch mal, die Diskussion hier reinzuziehen, vielelicht können wir diesen Teil der Diskussion ja aus den andern Threads raushalten.

Zitat:
Zitat von peter schewe Beitrag anzeigen
es handelt sich hier um den Beschluss des Stadtrates zum Bau der Brücke aus dem Jahr 2002. Ich bin auch einigermaßen erstaunt, dass dieser Fakt erst jetzt bekannt wird, danach wäre ja auch der BE von 2005, wenn er denn anders ausgegangen wäre, zu spät eingereicht. Die Frage bleibt: Hat die Rechtsabteilung der Stadt diesen Joker bewusst zurückgehalten oder kam die Erleuchtung wirklich erst jetzt unter dem Druck von 30.000 Unterschriften ?

Die Beschlußvorlage und die ausführliche Begründung findet man hier:

http://www.welterbe-erhalten.de/pdf/...Vorlage_BB.pdf
http://www.welterbe-erhalten.de/pdf/..._Anlage_BB.pdf

Ich habe mir den Teil zur Kassationsfrist mal durchgelesen und mir ist die Kinnlade runtergeklappt. Da wird ausführlich begründet, daß es eigentlich gar kein Bürgerbegehren geben kann, das sich gegen den Brückenbau richtet - egal wie es Aussieht, egal wie die anderen Fakten gewichtet werden, da sich der Bürgerentscheid gegen Beschlüsse richtet, die länger als 2 Monate zurückliegen, ist er nicht durchführbar gültig.

Ich kann mich Herrn Schewes Verwunderung nur anschließen - warum kommen die jetzt damit?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 11:09
Adrian Adrian ist offline
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Beiträge: 981
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Ok, wenn es hier weitergeht, möchte ich mal kur meinen Beitrag hier selbst zitieren:
Zitat:
Zitat von Adrian Beitrag anzeigen
Demokratie aber bitte nur da wo ich sie gebrauchen kann! Nächster Akt

Jeder hat es vernommen und wahrscheinlich ist mein Beitrag nicht der erste hier: Die Verwaltung unter Herrn Detlef Sittel hat laut dieser Pressemitteilung festgestellt, dass das Bürgerbegehren für den Elbtunnel rechtswidrig ist.

So einfach kann man die Demokratie untergraben, wenn man am richtigen Hebel sitzt. Etwa 35000 Unterschriften in einem Bürgerbegehren zählen nicht, weil:
  1. die Kosten falsch angegeben wurden: "Die Bezifferung der Mehrkosten weicht in zweistelliger Millionenhöhe von den Schätzungen der Verwaltung ab."
  2. Der Zeitpunkt des Bürgerbegehrens falsch war "... hätte es außerdem innerhalb von zwei Monaten nach dem letzten Beschluss des Stadtrates zum Bau der Brücke eingereicht werden müssen."

In Jura bin ich ein absoluter Laie und ich sehe ein, dass man nicht jedes wild dahergelaufene Bürgerbegehren anerkennen muss/sollte. Aber das kommt mir schon etwas merkwürdig vor. Und diese, meine Merkwürdigkeit würde ich kurz erwähnen.
  1. Warum die Begründung mit den Kosten? In der Unterschriftenliste (die ich mir übrigens gerade eben zum ersten Mal ansehe; ich habe dort auch nicht unterschrieben) stehen doch die Gutachten eindeutig da. Hatten wir nicht auch hier schon darüber diskutiert, dass es verschiedene Gutachten/Entwürfe gibt? Wieso kann die Verwaltung einfach behaupten, dass die Zahlen nicht stimmen. Aber der Stadtrat hat ja das letzte Wort. Ich würde mich in der Verwaltung zumindest deutlich wundern, warum die Abweichungen so hoch sind und dies vielleicht auch in die Pressemitteilung schreiben. Aber laut Sittel hat es man sich "bei dieser überaus wichtigen Entscheidung nicht leicht gemacht und die rechtlichen Voraussetzungen gründlich und umfassend geprüft" Aber die Differenzen können Sie sich anscheinend nicht erklären. Oder stehen die noch irgendwo beschrieben?
  2. Zum Thema Zeitpunkt möchte ich sagen, dass ich die Begründung nicht verstehe. Was war denn das für ein Beschluss des Gemeinderates, gegen den sich das Bürgerbegehren richtet. Hat der Gemeinderat mal beschlossen, dass kein Tunnel gebaut werden darf? Oder meinen sie mit Beschluss den letzten Bürgerentscheid. Der ist natürlich etwas mehr als 2 Monate her, aber die musste man ja auch laut $25 Abs. 1 SächsGemO abwarten. eigentlich hätte ich gedacht, das das Bürgerbegehren im Januar gestartet wurde hat man genau gegen diesen Passus verstoßen, weil man eben zu früh war.
Mal sehen, wie das weiter geht.
Wenn sich zwei streiten (Brückenbauer und Tunnelbauer) freut sich vielleicht der Dritte (Elbquerungsgegener)
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 11:30
Realist Realist ist offline
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Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 1.369
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Zitat:
Zitat von Walter Schleiff Beitrag anzeigen
dpa meldet:

Nun kann die Hexenjagd auf die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung beginnen. Dabei ist nun genau das eingetreten, was von vielen befürchtet worden war. Mit dem überhastst und schlecht vorbereiteten Bürgerbegehren haben die wahren Befürworter einer Tunnellösung der Sache einen Bärendienst erwiesen. Die mit heißer Nadel gestrickte Begründung wird zum Stolperstein. Viele, die unterschrieben haben, werden sich veralbert vorkommen. Nun darf man gespannt sein, wie die Befürworter des Begehrens im Stadtrat reagieren.

W.S.
Vor allem sind die auch nicht belehrbar, aus der allwissenden Website:

Der Stadtrat muß der Beschlußvorlage des OB nicht folgen! Der Stadtrat kann einen eigenen Beschluß fassen: Zulässig!

Und damit fahren sie die Kiste vollends in den Morast! Die nächsten Prozesse vor den VG's sind vorprogrammiert.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 11:32
Realist Realist ist offline
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Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 1.369
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Zitat:
Zitat von marvin Beitrag anzeigen
...

Ich kann mich Herrn Schewes Verwunderung nur anschließen - warum kommen die jetzt damit?
Ist mir auch völlig unklar. Haben das die Juristen auf beiden Seiten verschlafen?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 12:05
Adrian Adrian ist offline
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Beiträge: 981
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Zitat:
Zitat von marvin Beitrag anzeigen
Ich kann mich Herrn Schewes Verwunderung nur anschließen - warum kommen die jetzt damit?
Herr Schewe hatt sich meiner Meinung nach auf das Bürgerbegehren Ende 2004, was zum BE Feb 2005 führte, bezogen. Der dazugehörige Stadtratsbeschluss war September 2004. Damit dürften für den BE 2005 alle Fristen gewahrt sein.
Außer es hat sich jemand im Rathaus mal im 19 Jhrd. o.ä. gegen eine Brücke ausgesprochen.

Und hat nicht der Stadtratsbeschluss vom 9.7.2004 jede Kassationsfrist (ein schönes neues Wort) an vorhergehende gegenteilige Beschlüsse aufgehoben? Wann erlischt denn auch mal so eine Frist?
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  #7 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 12:09
Walter Schleiff Walter Schleiff ist offline
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Beiträge: 783
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Zitat:
Zitat von marvin Beitrag anzeigen
Ich habe mir den Teil zur Kassationsfrist mal durchgelesen und mir ist die Kinnlade runtergeklappt. Da wird ausführlich begründet, daß es eigentlich gar kein Bürgerbegehren geben kann, das sich gegen den Brückenbau richtet - egal wie es Aussieht, egal wie die anderen Fakten gewichtet werden, da sich der Bürgerentscheid gegen Beschlüsse richtet, die länger als 2 Monate zurückliegen, ist er nicht durchführbar gültig.

Ich kann mich Herrn Schewes Verwunderung nur anschließen - warum kommen die jetzt damit?
Ich reime mir das so zusammen: Das Bürgerbegehren von 2005 hatte zum Inhalt, den Beschluss des Stadtrats von 1996 zum Bau der WSB zu bestätigen. Es richtete sich also gegen keinen Beschluss des Stadtrats. Hätte es sich gegen den Beschluss des Stadtrats im Jahr 2002, mit dem der Baubeschluss von 1996 wieder aufgehoben wurde, gerichtet, wäre die Zwei-Monats-Frist verstrichen gewesen. Hätte die Frage des Bürgerbegehrens z.B. gelautet "Sind sie dafür, den Beschluss des Stadtrats vom ?.??.2002 über die Aufhebung des Beschlusses des Stadtrats vom ?.??.1996 zum Bau des Verkehrszugs Waldschlößchenbrücke wieder aufzuheben?" wäre ein Bürgerbegehren wohl an der Zwei-Monatsfrist gescheitert. Zwar steht der BE von 2005 gem.§ 24 Abs. 4 Satz 1 GemO einem Stadtratsbeschluss gleich. Gem. § 24 Abs. 4 Satz 2 GemO konnte er innerhalb von drei Jahren nur durch einen anderen BE abgeändert werden. Dennoch konnte nicht gem. § 25 Abs. 2 Satz 3 GemO i.V.m. § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses des BE von 2005 ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, statt der Brücke einen Tunnel zu bauen stattfinden. Das wäre an § 25 Abs. 1 Satz 3 GemO gescheitert. Demnach darf bekanntlich ein Bürgerbegehren nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist. Ansonsten könnte ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid über den gleichen Gegenstand den nächsten jagen. Deshalb hat das RP auch kritisiert, dass das Bürgerbegehren zum Tunnel schon vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist begonnen wurde. Ein Bürgerbegehren zum Tunnel hätte also wohl schon gegen einen der Beschlüsse des Stadtrats zum Bau der Brücke und dann innerhalb der Zweimonatsfrist stattfinden müssen. W.S.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 12:30
MoritzDresden MoritzDresden ist offline
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Beiträge: 221
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Wieso richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Stadtrates? Die Brücke kann doch trotzdem gebaut werden. Dann haben wir beides, nen Tunnel und ne Brücke. Endlich nie mehr Staus...

Na, ich hoffe mal, die sogenannte linke Mehrheit kneifft mal die Arschbcken zusammen und fasst einen Brückebaustoppbeschluss und erhöht gleichzeitig das Quorum für Bürgerbegehren auf 30 %.... Da kann dann Köhler-T. 2 Monate lang stimmen sammeln.

Einen Tunnel gibts dann natürlich nicht mehr....
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  #9 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 12:34
Jaseck Jaseck ist offline
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Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 528
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Zitat:
Zitat von Realist Beitrag anzeigen
Ist mir auch völlig unklar. Haben das die Juristen auf beiden Seiten verschlafen?
Scheint so, denn in anderen Stadträten kennt man diese Fristen durchaus. Zumindest findet man beim googeln so einiges zu dem Thema.
http://www.im.nrw.de/bue/125.htm
http://www.leben-in-stuttgart.de/div...k-20071218.doc
http://www.mehr-demokratie.de/filead...erttemberg.pdf
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  #10 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 12:58
marvin marvin ist offline
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Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 968
Standard AW: Brückenstreit: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Zitat:
Zitat von Walter Schleiff Beitrag anzeigen
Ich reime mir das so zusammen: ... Ein Bürgerbegehren zum Tunnel hätte also wohl schon gegen einen der Beschlüsse des Stadtrats zum Bau der Brücke und dann innerhalb der Zweimonatsfrist stattfinden müssen. W.S.
Ich fand die ausführliche Argumentation in dem Begründungsdokument so gut geschrieben, daß ich ihr folgen konnte und erst mal keine Stelle gefunden habe, wo ich als Laie das Gefühl habe, daß da was falsch ist.

Umsomehr wundere ich mich, daß die jetzt erst damit kommen. Da knien sich Leute rein, und nach 3 Monaten zukucken kommt ein "ach übrigens, daß Bürgerbegehren verstößt gegen die Kassationsfrist und auch eine andere Interpretation ist nicht möglich (anders als gegen einen Stadtratsbeschluß gerichtet)". Die anderen beiden gebrachten Punkte kann ich einordnen, aber das ...
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