
30.06.2009, 14:21
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Registriert seit: 05.10.2007
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AW: Waldschlösschenbrücke – Diktatur des Durchschnitts
Zitat:
Zitat von psana42
Auslöser und damit Schuldige des Brückenstreites waren nun mal die Brückengegner, die den BE nicht anerkennen.
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Hören Sie sich doch spaßenshalber mal an was das der FDP-Politiker Hans-Joachim Otto, Vorsitzender des Kulturausschusses des Bundestages, zum Thema Volksentscheid und Welterbekonvention sagt:
http://www.mdr.de/nachrichten/6465056.html
Heute war das noch zu hören im Tonbeitrag Nr. 8 mit dem Bundestagsbild und dem Titel "Schwarzer Tag für Dresden..."
Ich muss sagen, ich hätte nichts gegen ein solches Ausführungsgesetz, dass sicherstellt, dass Bürger und Volksentscheide sich nicht über Völkerrecht hinwegsetzen können.
Allerdings behauptet ja der Völkerrechtsprof. Ulrich Fastenrath, dass bereits bei der bisherigen Rechtslage die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes bei der Auslegung der Gesetze zu berücksichtigen sind weil es da eine Verpflichtung zur Bundestreue gibt.
Die Bundesregierung stellte mit ihrem Gutachten fest, dass insbesondere die neuen Bundesländer mit dem Einigungsvertrag an die völkerrechtlichen Verpflichtungen der BRD gebunden sind, und an die Welterbekonvention insbesondere dann, wenn sie einen Welterbeantrag gestellt haben und sich damit verpflichtet haben die Welterbekonvention einzuhalten.
Danach kommt der Prof. Fastenrath pdf-Datei (115 kB) allerdings zu dem Schluss, dass der BE von 2005 nur insoweit gültig sein kann, wie sein Ergebnis nicht gegen die Welterbekonvention verstößt. Selbst das Bundesverfassungsgericht setzt eine erfolglose Kompromissuche zwischen dem Anliegen der Welterbekonvention und dem Anliegen des BE voraus, damit sich ein BE über das Völkerrecht hinwegsetzen kann. Und und diese Kompromisssuche hat ja wohl nie wirklich stattgefunden, jedenfalls nicht zwischen den Verantwortlichen und der UNESCO - wofür wir jetzt die Quittung erhalten haben. Mit Elbtunnel wär das nicht passiert!
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