09.02.2012 01:18
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BUNG (eine Tunnelbaufirma) hat doch 2007 im Auftrag der Stadt den Vorschlag von ILF( eine Tunnelbaufirma) bestätigt, dass der Elbtunnel durchgängig und am kostensparendsten in offener Bauweise zu bauen sei. Zur dabei zu erreichenden Baugrubenbreite machte Herr Biber von BUNG vor Gericht nur den Einwand, dass die Baufeldbreite auf einer Länge von 450m um 10m breiter wäre, als die von den Umweltschützern veranschlagten 32-38m (Einfädelspur und Pannenbuchten). Wieviel davon ins FFH-Gebiet reinragt, dazu gab es keine Aussage. Jedenfalls ist auf Neustädter Seite der Körnerweg in diesem Bereich die Grenze des FFH-Gebietes. Und neben dem Käthe-Kollwitzufer gibt es auch einen breiteren Streifen, der nicht zum FFH-Gebiet gehört. Die Baufeldbreite des Brückenbaus ist auf dem Altstädter Ufer aber schon mal zwei mal die Brückenbreite von 30m und einem Achsabstand der Vorland- und der Strombrücke von 52m für den Raupendrehkran, also mindestens (30+30+22)m (s. Seite 4 der Unterlage 1 des Planänderungsantrags) Lt . Zeichnung Blatt 1.1 der Unterlage 1 ergeben sich aber folgende Verhältnisse der Beanspruchung im LRT 6510 durch die Brücke selbst und deren Montage: Auf der Neustädter Seite sieht das vergleichsweise günstig aus. Dort beträgt lt. o.g. Zeichnung die Breite der Vorlandbrücke nur 35% der mit Stand März 2010 beantragten Baufeldbreite. Die Vorlandbrücke auf der Altstädter Seite nimmt dagegen nur 26,6% der mit Stand März 2010 beantragten Baufeldbreite ein. Die Baufeldbreiten lt Planfeststellung 2004 waren noch größer! Also nach Adam Riese ist das jeweils mehr als eine 48m breite Tunnelbaustelle. Silvia |
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(* Also mit Ihren Worten einen Menschen mit zweifelhaften Kenntnissen. Stellvertretend für all diese Leute: Schönen Dank!) In Ihren geliebten Gerichtsurteilen kann man auch lesen: „Die Gutachterin hat in der FFH-Vorprüfung festgestellt, dass die Großlibelle den sächsischen Elbeabschnitt auf seiner gesamten Länge von ca. 180 km besiedelt, durchaus sehr weit fliegt und auch fernab von Gewässern gesichtet wurde“. Wenn man sich gleichzeitig in Erinnerung ruft, wie der ideale Lebensraum aussieht: „Als idealer Habitattyp wird meist ein kleinerer, beschatteter Bach mit sandigem Grund und sauberem Wasser in Waldgebieten angegeben“ und wenn man sich weiterhin in Erinnerung ruft, dass man in dem letzten Gerichtsverfahren die Bedrohung der Libelle „lediglich auf die Gefahr des Kollisionsrisikos durch Kfz-Verkehr“ zurückführte (was widerlegt wurde**), dann dürfte unsere stark bedrohte Libelle als Larve eher in Bächen wie der Priesnitz und dem Mordgrundwasser vorkommen und später gelegentlich auch einmal bis zum WS-Areal fliegen. Dass es dann auch dort irgendwo einmal zu Eiablagen kommt und dass sich einige der Larven bis zur Metamorphose entwickeln, kann man sicher nicht ausschließen. Das habe auch ich nicht behauptet, aber es wird eher selten sein. Und eine Gefährdung dieser Art zu sehen, nur weil auf wenigen Metern (aus Ihrer Sicht natürlich im halben Elbtal) der Uferschlamm abgebaggert werden soll, ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen. Das sagt einfach der gesunde Menschenverstand, auch wenn ein im Auftrag einer der Klägerpartei herangezogener Experte vor Gericht logischerweise etwas anderes behaupten wird. Wenn ich spitzfindig wäre, könnte ich noch fragen, wie viele Larvenhäute Frau Seiche konkret fand und auf welcher konkreten Fläche? Aber lassen wir das. (** „Zwar räumt die Gutachterin ein, dass bislang nur wenige Studien zur Erkundung der Störökologie von Libellen in Verbindung mit Straßen und ähnlichen Barrieren vorliegen und grundsätzlich ein Kollisionsrisiko besteht. Brücken ab einer lichten Höhe von 2,5 m würden von größeren Arten (Calopteryx- und Großlibellen-Arten) jedoch durchflogen“) Zitat:
Zwischenfrage: Wo haben Sie eigentlich all diese Unterlagen her? Zitat:
Naja, dann ist doch alles okay! Die vielen Tiere werden so gerettet ;-) Zitat:
Wikipedia muss man selbstverständlich immer anzweifeln (allerdings auch alle anderen Texte, da jeder Text von einem Menschen stammt und jeder Mensch sich irren kann, wenn man mal von Ihnen absieht). Wikipedia ist grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen, wenn es um emotional oder ideologisch vorbelastete Dinge geht (WSB, Atomausstieg, Tokio Hotel …), manchmal steht schon über dem Artikel, dass man ihn quasi vergessen kann (Scientologie), aber in bestimmten Themenbereichen ist Wikipedia gar kein schlechter Anlaufpunkt. Und dazu gehören erfahrungsgemäß alle Themenpunkte, die mit der Beschreibung von Tier- und Pflanzenarten zu tun haben. |
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Hallo Silvia!
Sie schrieben:Eher beweist das, dass man mit endlosen Verzögerungen rechnen muss, wenn man Konflikte nicht während der Planung zu minimieren versucht sondern mit dem Kopf durch die Wand will und man darauf spekuliert, dass man vor Gericht eh die besseren Karten hat als Inhaber der Macht. Bei Gerichten handelt es sich in Deutschland um eine unabhängige Institution.Wenn ich behaupte, Rübezahl hat mir mein Auto geklaut,werde ich mit dieser Version eben vor Gericht verlieren,genauso wie Sie mit Ihrer Tunnelspinnerei-und das ist gut so. Tschüß Christian! |
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Brücke bleibt halt Brücke! Eine alte und wertvolle Errungenschaft der Menschheit. Schon die Römer bauten wunderbare Brücken. Rom und Dresden - zwei wunderschöne Städte. Der Tiber und die Elbe - zwei bedeutende Flüsse. Und darüber führen viele Brücken. |
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Es liegt keine Planung vor.
Der erforderliche Nachtrag für die Brücke ist Folge einer Werksplanung. Diese erfolgt erst nach der Planung, der Auschreibung und des Zuschlages. Sie haben nichts anderes als Studien für einen Tunnel. Deshalb lasse ich mich auf Spekulationen, wie die Ihre nicht ein. Denken Sie daran, dass Sie schon mal weniger als 200.000 m³ abtransportieren lassen wollten. Gruß psana42 |
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Und im Gericht gab es am 4. Verhandlungstag eine Variante, bei der die Fahrrinnenverlegung das Flussbett nicht verlässt. Nichts mit mehr Fläche auf den Elbwiesen als beim Brückenbau!! 800m Kanal auf den Elbwiesen, wie er im Tunnelflyer der Brückenfans auftaucht, haben die Elbtunnelbefürworter einschließlich GRÜNE LIGA nie befürwortet, und mit ihrer viel älteren Tunnelvariante auch nicht nötig gehabt. Und bei 40 m Fahrrinnenbreite kanalisiert (unter anderen Dresdner Elbbrücken geht es noch enger zu) und insgesamt 80m Durchflussbreite wird das mit der Einengung um 40m durch die Baustelle bei einer 120m breiten Elbe wohl kein Problem. |
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Lieber Robert, Ihre Mühe in allen Ehren, aber es ist sinnlos. Der Tunnerl ist per se gut, die Brücke schlecht. für den Tunnel gelten stets die günstigsten Annahmen, für die Brücke die ungünstigsten. Die Kosten lassen sich bis auf den letzten Cent planen und sie bleiben die gesamte Bauzeit über stabil, egal was passiert. Probleme, die sich bei jedem Bauvorhaben während der Realisierung ergaben, gibt es beim Tunnel nicht. Umweltprobleme gibt es erst recht keine, weil der Tunnel von den sonst unermüdliche agierenden Umweltschützern einen Persilschein bekommt, in dem man angeblich auf jede juristische Gegenwehr verzichten will. Offenbar auch für jeden jetzt noch gar nicht erkennbaren Fall. Es gibt keine konkrete Tunnelplanung, so dass alle Angaben zur Inanspruchnahme von Flächen nur grobe Schätzungen sind (und sein können). Ob der Tunnel nach der Dreischrittmethode, die hier jetzt wieder als Lösung propagiert wird, überhaupt machbar ist, war in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden unter den Gutachtern umstritten, wie man dem Urteil entnehmen kann. Die beiden anderen Bauvarianten nehmen erheblich mehr Flächen ein als die Brücke, wie sich aus dem Urteil ergibt. Was auch nicht außer acht gelassen werden darf: Beim Brückenbau wird die Oberfläche des Geländes abgeschoben und die Erdschichten anschließend wieder aufgebracht. Beim Tunnelbau wird auf jeden Fall das Erdreich bis zur Sohle der Baugrube abgebaggert und abgefahren. Es müssen also vom Volumen her wesentlich größere Fluß- und Uferbereiche entfernt werden. Wenn sich diese Flächen auch in den tieferen Erdschichten angeblich vollständig regenerieren können, wo liegt dann das Problem bei dem oberflächlichen Eingriff während des Brückenbaus. Was heißt überhaupt "Inanspruchnahme"? Es macht doch wohl einen Unterschied, ob ich eine Fläche in Anspruch nehme, indem ich sie betrete oder auch schwere Baumaschinen darüberfahren lasse oder ob ich die Fläche viele Meter tief ausbaggere und die Erde abtransportiere. Nur zum Verständnis: Meinetwegen hätte man auch einen Tunnel bauen können. Ich bin nicht grundsätzlich gegen einen Tunnel. Aber so zu tun, als sei der Tunnel in jedem Fall so vorzugswürdig, dass Umweltverbände freiwillig auf jedes juristische Eingreifen verzichten wollen, während für den Brückenbau schon ein herumstreunender Biber zum Riesenproblem werden soll, halte ich für unredlich. Entweder nehmen die Umweltverbände ihre Aufgabe ernst, dann ist die Umwelt auch beim Bau eines Tunnels so weit wie möglich zu schützen, oder all die so vehement vorgetragenen Umweltschutzaspekte sind beim Kampf gegen die Brücke nur Mittel zum Zweck. Im jetzigen Baustadium überhaupt noch über die Tunnelvariante als ernsthafte Alternative zu diskutieren, ist ohnehin lachhaft. Selbst wenn der Bau der Brücke juristisch noch gestoppt werden würde und ein völliger Rückbau erforderlich wäre, glaubt doch wohl niemand, dass auf die dann insgesamt entstandenen (verlorenen) Baukosten Stadt oder Freistaat bei der aktuellen Kassenlage die Investitionen für einen Tunnel noch oben drauf legt. So oder so wird es in absehbarer Zeit schon aus finanziellen Gründen keinen Tunnel geben. W.S. |
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Zur zuletzt von den Umweltschützern im Gerichtsverfahren vorgestellten Variante kann man in der Urteilsbegründung auf Seite 90 jedenfalls folgendes lesen: "Die Flussquerung selbst würde ebenfalls in offener Bauweise in drei Abschnitten erfolgen, womit die Vorgabe des Wasser- und Schifffahrtsamtes Dresden, dass bei jedem Tunnel-Bauabschnitt eine Durchflussbreite der (normalerweise) ca. 120 Meter breiten Elbe von 80 m zu sichern ist, gewahrt würde. " Hervorhebung von mir. |
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An der Stelle, dass z.Zt. des Urteils des VG DD zur umweltrechtlichen Vorzugswürdigkeit des Elbtunnels keine Planung vorlag, herrscht also bei WSB und Elbtunnel Gleichstand. Aber offenbar war der Elbtunnel trotzdem auf Basis von durch Gutachter bestätigten Schätzungen schon viel weiter entwickelt als die WSB. Denn beim Elbtunnel diskutierte man bereits mehrere Varianten, wie man damit durch die Elbe kommt, vor Gericht. Und leider fiel niemandem auf, dass genau dieser Punkt bzgl. Brücke überhaupt noch nicht klar ist. Möglich dass man davon ausging, dass das im Freivorbau passiert. Warum hat denn die Werksplanung der Stahlbaufirma nicht auf den gültigen Planfeststellungsunterlagen aufgebaut? Wer hat denn da gepfuscht? Und bekannt wird dies wiederum erst fast ein Jahr nach der im Netz nachlesbaren Urteilbegründung, über die ja auch öffentlich ausgiebig diskutiert wurde. Vergreifen Sie ausserdem mal nicht in den Formulierungen. Ich habe lediglich die Plausibilität hinterfragt, auf welcher Basis wohl die Aussagen im Tunnelflyer der CDU entstanden sein können z.B. zur abzutransportierenden Abraummenge, weil die sich auf kein einziges offizielles Gutachten von anerkannten Tunnelfachleuten berufen! |
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