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  #10981 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 09:51
Silvia Silvia ist offline
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Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 2.373
Standard AW: Unfähigkeit/Unwilligkeit + Kneifzange

Zitat:
Zitat von psana42 Beitrag anzeigen
Die Montage des Brückenbogens an Land ist das Ergebnis einer Werksplanung und nicht Bestandteil der Planfeststellung. Deshalb ist Planungsfehler nicht korrekt. Ein Makel der Arge ist es, nicht geprüft zu haben, ob das Abbaggern von der Planfeststellung gedeckt ist.

psana42
Finde ich schon erstaunlich, dass jetzt die Arge allein schuld sein soll an dem Baustop....

Ich dachte bisher immer der Bauherr macht die Ausschreibung des Auftrags und setzt damit den Rahmen, in dem sich alles bewegen darf. Und der Bauherr wusste, dass eine Beanspruchung des LRT 3270 nicht durch die Planfeststellung gedeckt ist oder schlimmer noch, dass die Nichtbeanspruchung des LRT 3270 das Hauptargument des VGDD für die Abweisung der Klage der Umweltverbände war!

So wie Sie das schreiben, hätte die Arge der Stadt wohl alles verkaufen können, Hauptsache es verbindet die beiden Elbseiten?

Silvia
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  #10982 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 17:01
Robert Robert ist offline
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Registriert seit: 23.11.2007
Beiträge: 506
Standard AW: Keine UNESCO-Diktatur im Elbtal!

Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
[/I][/SIZE][/FONT]

Sie begründen hier gerade, dass die WSB besser nie gebaut worden wäre!!!



Wer hier Unsinn redet, wäre die ganz große Frage. Für mich sieht das eher nach Ihnen aus.

Denn, das Hochwasserproblem, dass Sie da aufwerfen hält sich darurch in Grenzen, dass irgendwann mal festgelegt wurde, ab 5-jährigem Hochwasser säuft die Baugrube ab, um Schlimmeres zu verhindern. Da muss man dann eben beizeiten alles Wertvolle mal wegräumen. Die Elbe ist ja auch nicht so schnell, dass das nicht geht. Und enthalten ist das in der Kalkulation als Risikozuschlag.


[/FONT][/SIZE][/I]

Das haben Sie eben nicht dargestellt, weil die von Ihnen angenommenen 10 m Baurubenbreite= Elbeinengung nicht stichhaltig sind. Letztendlich müßten Sie auch noch erklären, warum das bei 10m Baugrubenbreite nicht ginge.

Dass das zu teuer werden würde, ist auch wieder mal eine sehr relative Annahme. Die Gesamtkosten der Brückenlösung wären mit den Gesamtkosten der Tunnellösung ins Verhältnis zu setzen. Aber selbst die Brückenkosten waren z.Z. des Vergleichs noch nicht bekannt!
Okay, fachlich können Sie nicht und sachlich wollen Sie nicht. Diskutieren Sie so an Ihrem Institut Ihre "Aktuelle Tunnelvariante" weiter.

Entscheidend ist schlußendlich auch nur, was die Mehrheit der Dresdner demokratisch will, wie die Gerichte entscheiden (und da haben Sie bisher alles verloren) und was vor Ort passiert (die Waldschlößchenbrücke ist bald fertig). Und da ist alles im grünen Bereich.

An Ihren fachlichen Unsinn erinnere ich wieder zur Urteilsbegründung.
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  #10983 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 17:04
Robert Robert ist offline
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Registriert seit: 23.11.2007
Beiträge: 506
Standard AW: Keine UNESCO-Diktatur im Elbtal!

Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
So so, dass die Landesregierung von Sachsen ...
Auch hier gilt das, was ich im letzten Beitrag feststellte.
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  #10984 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 18:41
Michael Michael ist offline
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Registriert seit: 18.11.2007
Beiträge: 1.243
Standard Weiterentwicklung der Prozeßhanselei? - Unfähigkeit/Unwilligkeit liefert Unterhaltung

Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Also das OVG hat eine ganze Flipchart-Seite mit Salamischeiben von möglicherweise durch Planergänzungen und Planänderungen geheilten Planungsfehlern vollgeschrieben - die alle ohne das Gerichtsverfahren nie stattgefunden hätten!
Hervorhebung von mir.
Und diese Planungsfehler enthalten Sie uns vor?
Silvia, Sie schwächeln. Ziehen Sie doch bitte mal Ihre Aufzeichnungen zu Rate.
Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Na, da rechnen Sie doch mal vor, wieviel Meter Fahrrinnenverlegung für den Einschwimmvorgang der WSB gar nicht in der Rechnung mit den 12000m² vorkommen.
Die bezogen sich nämlich nur auf den Baustellenbereich vom Vormontageplatz bis zu den Brückenstützen. Während dieser Zeit gab es aber auch grüne Bojen am Altstädter Elbufer. Letztes Jahr dagegen gab es rote Bojen ziemlich weit in der Elbe, die grünen waren dafür weg. Wurde da vielleicht auch die Fahrrinne verlegt?
Der Einschwimmvorgang, hier eine Animation, ist inzwischen Bauhistorie, aber wenn Sie in Ihrer Tonnengeschichte eine weitere Heimlichtuerei zur RLT3270-Schädigung der WSB-Erbauer vermuten, sollten Sie Ihre Gurus von der GL informieren und Ihre Anwälte in die Spur bringen. Vielleicht können Sie dann von sich mal sagen :
„… und meine Hinweise gingen in die Weiterentwicklung der Prozeßhanselei ein.“
Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Ansonsten, bei einer dermaßen geringen Elbeinengung, wie bei der mindestens Dreischrittmethode in der Elbe bleibt von der Fahrrinne immer genügend übrig, dass man die nicht verlegen muß! Deshalb beschränkte sich das VGDD ja auch auf die 60m Fahrrinnenvertiefung, die zum Ausgleich des Durchflusses nötig gewesen wären.
Diese Länge verkürzt sich natürlich bei Erhöhung der Schrittzahl und damit einhergehender Verringerung der Elbeinengung ebenfalls. Irgendwann ist das nicht mehr nötig, die Elbe zu vertiefen, weil nur die Erhöhung der Fließgeschwindigkeit den Durchfluß gewährleistet. Das war bei der geringen Einengung für das Einschwimmen der Elbe der Fall - jedenfalls nach Aussagen des WSA vor dem OVG.
Diese Verlegung der Fahrrinne im Falle eines Tunnelbaus ist zwar nur von hypothetischem Interesse, aber wie Sie damit umgehen und sich um eine m²-Zahl drücken – das hat Unterhaltungswert.
__________________

Bei einer festen Flußquerung ist für mich das Bauwerk der ersten Wahl eine Brücke.

Suche für die nächsten 10 Jahre einen Stromanbieter ohne Wind- und Solarenergie.
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  #10985 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 20:18
psana42 psana42 ist offline
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Registriert seit: 13.07.2008
Beiträge: 817
Standard AW: Unfähigkeit/Unwilligkeit + Kneifzange

Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Während dieser Zeit gab es aber auch grüne Bojen am Altstädter Elbufer. Letztes Jahr dagegen gab es rote Bojen ziemlich weit in der Elbe, die grünen waren dafür weg.


Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Warum müssten die denn 30 min 800°C aushalten? Filtern muss man ja nicht im Tunnel, sondern dort, wo die Abluft in die Umwelt entlassen wird. Das kann räumlich weit getrennt sein, da das Leitungswesen bereits erfunden wurde.

Silvia


Offensichtlich denken Sie, dass die Abgase im Brandfall ohne Leitungen übertragen werden; ich nicht!
Und den Sinn der Bojen haben Sie immer noch nicht verstanden. Oder wollen Sie nur wieder die Naive spielen? Der Brückenbau hat mit den Bojen nichts zu tun!

Sie sollten vor dem Schreiben denken.

psana42
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  #10986 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 20:25
psana42 psana42 ist offline
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Registriert seit: 13.07.2008
Beiträge: 817
Standard AW: Unfähigkeit/Unwilligkeit + Kneifzange

Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Finde ich schon erstaunlich, dass jetzt die Arge allein schuld sein soll an dem Baustop....

Ich dachte bisher immer der Bauherr macht die Ausschreibung des Auftrags und setzt damit den Rahmen, in dem sich alles bewegen darf. Und der Bauherr wusste, dass eine Beanspruchung des LRT 3270 nicht durch die Planfeststellung gedeckt ist oder schlimmer noch, dass die Nichtbeanspruchung des LRT 3270 das Hauptargument des VGDD für die Abweisung der Klage der Umweltverbände war!

So wie Sie das schreiben, hätte die Arge der Stadt wohl alles verkaufen können, Hauptsache es verbindet die beiden Elbseiten?

Silvia
Finde ich schon erstaunlich, dass Sie eine Schuldzuweisung vornehmen, bei Ihrem mangelhaften Rechtsverständnis.
Die Begriffe Gewährleistung und Garantie müssten Ihnen eigentlich aus dem Alltag bekannt sein. Und daraus sollten Sie wissen, wer wofür zuständig ist!
Eine Pflicht der Arge ist die Einhaltung der Bedingungen der Planfeststellung! Die Bauherrin verlangt eine Leistung entsprechend der Bedingungen. Die Arge konnte nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die Bedingungen der Planfeststellung auch für das Einschwimmen eingehalten werden.
Der Entscheid des OVG zum Einschwimmen und auch das Berufungsurteil weisen nach, dass keine Rechtswidrigkeit vorgelegen hat
.
psana42
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  #10987 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:47
Silvia Silvia ist offline
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Beiträge: 2.373
Standard AW: Unfähigkeit/Unwilligkeit + Kneifzange

Zitat:
Zitat von psana42 Beitrag anzeigen


Offensichtlich denken Sie, dass die Abgase im Brandfall ohne Leitungen übertragen werden; ich nicht!
Ich verstehe Ihren Einwand nicht.
Wenn es unter allen Umständen erforderlich sein müsste, dass Abgasfilter 30 min bei 800° durchhalten und es angeblich keine gibt, die das können, dann gäbe es nirgends auf der Welt Abgasfilter - nicht in Kraftwerken, nicht in Müllverbrennungsanlagen...

Die Leitungen werden entsprechend mindestens in der Lage sein, die Anforderung zu erfüllen. Und warum sollte ein von kalter (abgekühlter) Luft am anderen Ende dieser Leitungen durchströmter Filter nun eigentlich brennen?

Zitat:
Zitat von psana42 Beitrag anzeigen
Und den Sinn der Bojen haben Sie immer noch nicht verstanden. Oder wollen Sie nur wieder die Naive spielen? Der Brückenbau hat mit den Bojen nichts zu tun!

Sie sollten vor dem Schreiben denken.

psana42
Aber die Baggerarbeiten und anderen für das Einschwimmen notwendigen Maßnahmen haben offenbar die Änderung der Bojen erfordert! Letztlich standen die Grünen Bojen vor den Dalben auf der Altstädter Seite. Und die hatten mit dem Einschwimmen nichts zu tun?

Silvia
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  #10988 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:54
Silvia Silvia ist offline
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Standard AW: Weiterentwicklung der Prozeßhanselei? - Unfähigkeit/Unwilligkeit liefert Unterhal

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Diese Verlegung der Fahrrinne im Falle eines Tunnelbaus ist zwar nur von hypothetischem Interesse, aber wie Sie damit umgehen und sich um eine m²-Zahl drücken – das hat Unterhaltungswert.
Na gut - wenn Sie das so ausführlich brauchen: Wenn, wie nach meiner Begründung (und der Urteilsbegründung des VG DD) logisch anzunehmen ist, schon bei der 3-Schrittmethode keine Fahrrinnenverlegung erforderlich ist, dann ist die Quadratmeterzahl der davon betroffenen Flächen wie groß, na?

Richtig: NULL!
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  #10989 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 12:13
Silvia Silvia ist offline
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Standard AW: Weiterentwicklung der Prozeßhanselei? - Unfähigkeit/Unwilligkeit liefert Unterhal

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Hervorhebung von mir.
Und diese Planungsfehler enthalten Sie uns vor?
Silvia, Sie schwächeln. Ziehen Sie doch bitte mal Ihre Aufzeichnungen zu Rate.
Womit hätten Sie Ihrer Meinung nach verdient, dass ich mich für Sie dieser Mühe unterziehe?
Alle diese Planungsfehler auf dem Flipchart des OVG wurden hier im Laufe der Jahre ausführlichst diskutiert. Und Sie tun immer noch, als hätte das alles nie stattgefunden.

z.B. noch kurz vor dem mündlichen Verfahren am VG-DD wurden Leitstrukturen für die Fledermäuse beschlossen, über deren Sinnhaftigkeit dann ebenfalls verhandelt wurde.

Während der Verhandlungen vor dem VG DD (also zwischen den Verhandlungstagen)
wurde wegen der erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes durch Flächeninanspruchnahme halbherzig "aus Kulanz" eine Abweichungsprüfung durchgeführt: mit falscher Abwägung und Gewichtung der Faktoren sowie mit unzureichender Ermittlung des Zustandes und der Schadwirkungen auf das FFH-Gebiet. U.a. wurde das Vorkommen von Fledermäusen am Elbhang bereits nach Eröffnung der Baustelle für den Tunnelmund erfasst, nicht aber noch im unversehrten Zustand des Elbhanges und der inzwischen abgeholzten Baumbestände der näheren Umgebung!

Das waren neben der Planergänzung zum Einschwimmen die Punkte, an die ich mich so erinnere, ohne in meinen Unterlagen zu graben. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #10990 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 21:12
psana42 psana42 ist offline
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Registriert seit: 13.07.2008
Beiträge: 817
Standard AW: Unfähigkeit/Unwilligkeit + Kneifzange

Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Ich verstehe Ihren Einwand nicht.
Wenn es unter allen Umständen erforderlich sein müsste, dass Abgasfilter 30 min bei 800° durchhalten und es angeblich keine gibt, die das können, dann gäbe es nirgends auf der Welt Abgasfilter - nicht in Kraftwerken, nicht in Müllverbrennungsanlagen...
Das ist doch schon wieder Papperlapapp. Egal ob Kraftwerk oder Müllverbrennungsanlage, die Abgase haben keine 800°C, da diese vorher zur Energieumwandlung o.ä. genutzt wurden.
Der Brandfall in einem Tunnel kommt in Ihren Bauvorschriften nicht vor oder Sie haben die Lösung zum Abkühlen und Filtern der Verbrennungsgase. Selbstverständlich könnten Sie Filter für den Brandfall auch erfinden, dann sind diese für den normalen Betriebsfall nicht geeignet oder die Betriebskosten der Anlage nehmen ungeahnte Ausmaße für den Normalfall an.
Sie möchten wohl alle die Menschen unter die Erde verdammen, die den gewöhnlichen Lebensraum des Menschen für den Menschen nutzen. Nur Frage ich mich, wo bekommen Sie dann Ihre Kartoffeln her?




Zitat:
Zitat von Silvia Beitrag anzeigen
Aber die Baggerarbeiten und anderen für das Einschwimmen notwendigen Maßnahmen haben offenbar die Änderung der Bojen erfordert! Letztlich standen die Grünen Bojen vor den Dalben auf der Altstädter Seite. Und die hatten mit dem Einschwimmen nichts zu tun?

Silvia
Eigentlich ist es vergebliche Liebesmühe, aber…
Für das Führen von Großschiffen ist ein Patent erforderlich. D.h. die Schiffsführer wissen wo, sie lang fahren können. Sie sind aber für Hilfe durchaus dankbar, wenn z.B. die Fahrrinne nicht eindeutig erkennbar ist. Dort wird das WSA entsprechende Kennzeichen setzen, beispielsweise die Fahrinnen bei den Steinbogenbrücken in DD. Die Kennzeichnung kostet Geld. Wenn das WSA es für richtig gehalten hat, während der Bauarbeiten Bojen zu setzen, ist das in Ordnung, aber eben kein Grund sie dort dauerhaft zu belassen.
Wo haben Sie dort Dalben gesehen? Der Anleger bestand nicht aus Dalben!

psana42
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