08.02.2012 13:32
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Ich bitte folgendes beachten: Wenn man sich das Ergebnis des Mediationsprozesses durchliest und mit den Pressemitteilungen in Dresdens wichtigsten Tageszeitungen vergleicht, glaubt man das von verschiedenen Dingen gesprochen wird.
Die Presse spricht davon das das Verfahren gescheitert ist, im Gegensatz dazu lese ich ganz konkrete Hinweise, die das weitere Vorgehen aufzeigen. darunter u.a.: - ein neues Planfeststellungsverfahren anzustrengen, da das Alte nicht problemlösend modifiziert werden kann. u.v.m. Lest es Euch bitte durch und urteilt selbst. Wie kann man das als Scheitern bezeichnen? Wohl nur wenn man erwartet hat, das es unmittelbar losgeht und die Expertengruppe all die genannten Zweifel einfach vom Tisch fegt. Für mich ist das ein weiterer Manipulationsversuch. Traut man den Leuten nicht zu sich eine eigene Meinung zum Ergebnis zu bilden, dazu müßte man das Papier einfach veröffentlichen, von mir aus auch mit einem Kommentar des Chefredakteurs der mir die Meinung der jeweiligen Zeitung dazu verdeutlicht.
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Um den erneuten Manipulationsversuch deutlich zu machen, hier dazu das Dokument, wieder einmal von dort, wo dies zu dieser Diskussion veröffentlicht wird:
http://www.welterbe-erhalten.de/pdf/061110_ovg.pdf Daß das Ergebnis des Mediationsverfahrens sich im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses bewegen muß, war lediglich ein (frommer) Wunsch der Antragsgegner, nicht aber Vorgabe des Gerichtes. |
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Wenn ich das verlinkte Dokument (http://www.welterbe-erhalten.de/pdf/061110_ovg.pdf richtig verstehe, hat sich der Freistaat eben nur unter diesen Voraussetzungen (insbesondere Lösung innerhalb des Planfeststellungsbeschlusses) auf das Meditationsverfahren eingelassen. Beide Parteien und das Gericht haben dies als Vorgabe offenbar akzeptiert, sonst wäre das Meditationsverfahren von Anfang an nutzlos gewesen. Ich halte diese Haltung des Freistaats auch für konsequent, da nur eine Lösung innerhalb des geltenden Planfeststellungsbeschlusses innerhalb der Bindungswirkung des Bürgerentscheides realistisch ist. Wenn eine solche Lösung aus Sicht der UNESCO nicht akzeptabel ist, muss das Gericht entscheiden, was stärker bindet. Welterbe oder Bügerentscheid. Eine weitere Verlängerung des Meditationsverfahrens führt am Streitgegenstand vorbei, da dann ein Ablaufen der Bindungswirkung des Bürgerentscheides absehbar ist!
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Aus Herrn Richters Beitrag würde folgen, daß die Staatsregierung nie zu einem Kompromiß bereit war. Wer hat sie womit dazu bewegt, daß es für sie so eng wird? Das wäre schon untersuchenswert.
Aus dieser Richtung kam ja auch das Diktat: Geld gibts nur für diese Brücke. |
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Zitat:
Die Experten sahen sich dazu nicht in der Lage sahen: Zitat Freie Presse: Die Experten haben sich auf einen Verfahrensvorschlag geeinigt. Weil die Waldschlößchenbrücke aus ihrer Sicht «die gewachsene Kulturlandschaft nicht respektiert», den «Landschaftsraum an einer besonders empfindlichen Stelle massiv beeinträchtigen» würde und ihre derzeitige Planung «nicht durch Detailmaßnahmen verbesserbar» sei, erscheine ihnen ein neues Planfeststellungsverfahren unumgänglich. Wie deutlich soll man denn noch werden. In der Diskussion an der Uni wurde nochmal sehr deutlich, dass die Zahlen, die die Brücke begründen sollen aus den 90ern stammen. Es wurde gezeigt , dass diese Prognosen völlig überholt sind. Wenn die sächsische Staatsregierung den Bau dennoch durchdrückt handelt sie somit wider besseres Wissen. Ich hoffe sie werden dafür dann auch belangt. |
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Ein Kompromiss außerhalb des Planfeststellungsbeschlusses ist keiner, weil er die Bindungswirkung des Bürgerentscheides ignorieren würde! Das hat wenig mit fehlender Kompromissbereitschaft zu tun! Es war bereits am Anfang des Meditationsverfahrens klar, dass ein Kompromiss nur in einer optischen Veränderung des Brückenentwurfs liegen kann, die vom Planfeststellungsbeschluss gedeckt ist. Im Grunde war somit absehbar, dass das Meditationsverfahren scheitern wird. Vermutlich war dies auch dem OVG klar, welches wohl nur den Nachweis dafür brauchte. Bekanntlich hatte das VG seine Entscheidung u.a. damit begründet, dass man der Stadt Zeit geben müsse, einen Kompromiss zu finden. Jetzt ist es eindeutig, dass es diesen Kompromiss unter Beachtung der Bindungswirkung des Bürgerentscheides nicht geben kann!
Ich finde es auch befremdlich, dass diese aus dem Meditationsverfahren hervor gegangene "Expertengruppe" so tut, als ob es noch mögliche Kompromisslösungen gäbe. Dabei hat es diese Runde nicht einmal geschafft zu klären, ob denn eine kleinere Bücke an dieser Stelle überhaupt akzeptabel wäre. Und den Bürgerentscheid haben sie offensichtlich ignoriert, obwohl gerade dessen Bindungswirkung ja Gegenstand des Verfahrens ist. Für diese "Glanzleistung", die nichts zur Veränderung der Sachlage herbei geführt hat, werden wohl auch noch Honorare gezahlt... |
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Noch deutlicher wird der Manipulationsversuch wenn man folgendes noch offenlegt:
1. Bei der Schlagzeile+ Text (Mediationsprozess gescheitert), die durch die Presse leider kommentarlos übernommen wird, handelt es sich um die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums. (Die andere Seite, also die Stadt Dresden kommt praktisch nicht vor). 2. Die Festlegung auf den Planfeststellungsbeschluß war zu keiner Zeit Rechtsauffassung der Stadt Dresden oder des Oberverwaltungsgerichtes. Nur der Freistaat Sachsen selbst hatte dies in einer einseitigen Erklärung gefordert. Hierauf war das Gericht in seinen Vorgaben für die Mediation nicht eingegangen. Ich hoffe das sich gerade die DNN zukünftig nicht nur als Sprachrohr des Regierungspräsidiums sieht, sondern beide Seiten gleichermaßen berücksichtigt. Zitat:
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Börner, da haben Sie Unrecht: Beide Seiten hätten sich vor dem OVG auf das Mediationsverfahren gar nicht einlassen müssen, sondern sofort auch eine Entscheidung fordern können. Es war eine Goodwill-Aktion, das Mediationsverfahren laufen zu lassen. Dass dafür allein schon angesichts des Umstandes, dass ausgerechnet die erklärte Brückengegnerin Ringbeck bestimmt wurde, über die Zusamensetzung der "Expertengruppe" zu bestimmen, ungünstige Voraussetzungen gegeben waren, hat jedenfalls aus meiner Sicht nicht der Freistaat zu verantworten......
Anonsten: Danke, Herr Richter, für Ihre sachlichen Darlegungen. |
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Zitat:
Mich würde aber auch noch ihre Meinung dazu interessieren, dass die Medien einseitig ohne zu hinterfragen berichtet haben und dass die Planungszahlen, die das ganze rechtfertigen sollen, lange überholt sind. Ich denke es fehlt der Mut einzugestehen, dass durch die Änderungen eine neues Planfeststellungsverfahren wohl nicht zugunsten dieser Brücke ausfallen würde. Stattdessen versteckt man sich hinter dem Bürgerentscheid und hat dadurch eine rechtliche Handhabe. Privat würden sie sicher auch auf die Mitnahme des Regenschirms verzichten, wenn der Wetterbericht, der vorgestern noch Regen verhieß, heute Sonnenschein vorhersagt. Und ich glaube, dass sie auf ziemlich viel Unverständnis (bei den Bürgern) stossen würden, wenn sie sich auf den Wetterbericht von vorgestern berufend, bei Sonnenschein mit Regenschirm zeigen. |
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