
06.05.2010, 14:05
|
|
Senior Member
|
|
Registriert seit: 09.08.2007
Beiträge: 535
|
|
AW: Vorreiter Belgien?
Zitat:
Zitat von WilhelmFriedemann
2. die Behauptung, dass das Tragen der Burka ein unzulässiges Verbergen des Gesichtes sei.
Bisher galt das sogenannte "Vermummungsverbot" nur bei Demonstrationen. In der Öffentlichkeit galt das Verbergen des Gesichtes bisher nicht als Straftat.
Wie auch. Nach dem Belgischen Gesetz macht sich ja jeder strafbar, der mit Clownsmaske zum Kinderfest geht, wer sich als lebendes Denkmal vor das Georgentor stellt, oder wer nur einen Motorradhelm trägt. Auch bei der Vorführung von Straftätern im Gerichtssaal wird es glücklicherweise geduldet. Von Masken in der Faschingsszeit ganz abgesehen. Vermutlich werden bei der nächsten allemannischen Fasnet Gruppen Konjunktur haben, die die Burka als Häs tragen.
Erfreulicherweise sieht man es in Deutschland doch noch anders und hat dafür guten Grund, was auch manche Verfassungsfeinde davon halten mögen.
|
Ihre Vergleiche hinken:
Wer sich bei Kostümfesten oder Faschingsumzügen verkleidet oder maskiert,möchte in eine andere als seine Alltagsrolle schlüpfen und damit auch auffallen,während die Burkainsassin in ihrem "Ein-Personen-Frauenhaus"(B.Zeller) praktisch "nichtexistent" sein möchte oder soll. Eine Ausnahme bilden vielleicht ein paar Frischkonvertierte,wie die Damen,die sich im ZEIT-Forum köstlich darüber amüsieren, wie hip es doch sei, mit morgendländischen Gewändern und sonst nichts drunter, Aufsehen zu erregen. Vorher sind diese Damen vielleicht mit grüner Irokesenfrisur und zerissener Netzstrumpfhose durch die Gegend stolziert - aber das ist ja inzwischen grauer Alltag.
Wenn Sie als Motorradfahrer in eine Verkehrskontrolle geraten, wird Sie der Beamte sicher bitten, Helm und Maske abzusetzen - versuchen Sie das mal mit einer Vollverschleierten. Fehlt bloß noch der Einwand, daß Feuerwehrmänner und Hochofenarbeiter ja auch zur Demonstration ihrer individuellen Selbstbestimmung vermummende Schutzanzüge tragen.
Betreten Sie mal spaßeshalber eine Bank oder einen Gerichtssaal angetan mit einer Skimaske und Sonnenbrille und warten Sie, was passiert. Alex, der Marwa-Mörder.hat m.W. übrigens eine Ordnungsstrafe kassiert, als er sich weigerte, seineSonnenbrille abzusetzen - alsovon wegen "wird glücklicherweise geduldet".
Wissenschaftliche Rechtsgutachten sind eine Sache, die Entscheidung der Gerichte eine ganz andere - müßten Sie doch noch aus dem WSB-Thread kennen.
Und Herr De Maizere ist momentan damit beschaftigt,die Platzdeckchen für die nächste Islamkonferenz auszusuchen,da kommt ihm dieser Burka-Gnatsch wohl äußerst ungelegen.
|