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Alt 23.02.2008, 03:11
Pino71 Pino71 ist offline
Junior Member
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 1
Standard Petition gegen deutschfeindliche Äußerungen

Nach dem Überfall auf einen Rentner in München im Dezember 2007, bei dem die beiden Täter auch deutschfeindliche Äußerungen von sich gaben, wurde seitens der Politik darüber nachgedacht, ob man verbale Anfeindungen gegen Deutsche genauso hart bestrafen soll wie Hasstiraden gegen Ausländer.
Hierzu habe ich eine aktuelle Petition entdeckt:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=629

Wie denkt Ihr darüber?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 16:50
Walter Schleiff Walter Schleiff ist offline
Senior Member
 
Registriert seit: 07.02.2007
Beiträge: 783
Standard AW: Petition gegen deutschfeindliche Äußerungen

Hallo Pino71, die Diskussion in dioesem Forum zu allen Themen außer zur Waldschlößchenbrücke ist mehr als sparsam. Darum will ich Sie nicht als einsamen Rufer hier ohne Antwort stehen lassen.

Zu dieser Petition kann ich nur sagen: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. § 130 StGB stellt verkürzt gesagt die Volksverhetzung unter Strafe, nicht die Beleidigung anderer (sei es ein einzelner oder eine Gruppe). Dass von "Ausländern" oder Personen mit "Migrationshintergrund" in den Medien gegen die Deutschen gehetzt wird, habe ich noch nicht erfahren. Ich halte diese Petition deshalb für unsinnig. Ich nehme an, die Verfasser wissen nicht genau, wo der Unterschied zwischen einer Beleidigung und der Volksverhetzung liegt. Wenn mich ein halbstarker "Migrant" als "Scheißdeutscher" bezeichnet, ist das dem Grunde nach eine Beleidigung aber noch lange Tat, die als Volksbverhetzung strafbar wäre bzw. sein könnte. Der Bundestag sollte sich mit wichtigeren Dingen befassen.

W.S.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 20:15
Jaseck Jaseck ist offline
Senior Member
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 528
Standard AW: Petition gegen deutschfeindliche Äußerungen

Zitat:
Zitat von Walter Schleiff Beitrag anzeigen
. . .
Zu dieser Petition kann ich nur sagen: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. § 130 StGB stellt verkürzt gesagt die Volksverhetzung unter Strafe, nicht die Beleidigung anderer (sei es ein einzelner oder eine Gruppe). Dass von "Ausländern" oder Personen mit "Migrationshintergrund" in den Medien gegen die Deutschen gehetzt wird, habe ich noch nicht erfahren. . .
Man braucht nicht über Medien seine Parolen zu verbreiten, um als Volksverhetzer verurteilt zu werden.

http://www.zeit.de/online/2008/03/muegeln-urteil

Ich denke, beim Straftatbestand der Volksverhetzung hatte der Gesetzgeber in erster Linie Meinungsmache gegen Minderheiten im Blick. Die scheinbare "Ungerechtigkeit", dass die Beschimpfung von Migranten anders beurteilt wird als die Beschimpfung Deutscher lässt sich auf viele andere Fälle übertragen (Behinderte/Nichtbehinderte, Homo-/Heterosexuelle, Christen/andere Glaubensgemeinschaften etc.). Immer wird besonderes Augenmerk auf den Schutz der Minderheit vor Diskriminierung, Hetze oder Verächtlichmachung gelegt (Ausnahme: Blondinen).
Ich denke, das ist im Grundsatz schon in Ordnung, wenn ich auch meine Zweifel habe, ob jeder Spruch eines besoffenen Volksfestbesuchers so hoch gehangen werden muss.

Und in einem Punkt haben Sie natürlich recht: Gerade beim Thema Migration gibt es wahrlich wichtigere Probleme zu lösen als die spätpubertären Sprüche halbstarker Türken aufzuarbeiten.
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