Zitat:
Zitat von Walter Schleiff
Herr Richter, Ihre Argumente pro Rauchverbot sind nicht von der Hand zu weisen. Am bequemsten wäre es sicherlich für den Gastwirt in Ihrem Beispiel, wenn es ein generelles verbot gäbe.
Es besteht aber ein Hang zur Zwangsbeglückung in gewissen Kreisen. Mit den Schlagworten Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit kann ich die individuellen Freiräume in dieser Gesellschaft schnell einschränken. Ist aber der Gewinn, den ein generelles Rauchverbot auch in privaten für die Öffentlichkeit geöffneten Räumen bringt, den Verlust an individueller Freiheit wert? Ist es vielleicht auch möglich, im Rahmen offenbar antiquierter Begriffe wie Anstand, Rücksichtnahme und Höflichkeit ein "generelles Rauchverbot" zu erreichen. Muß diese Gesellschaft nicht wieder lernen, dass nicht alles, was grundsätzlich erlaubt ist, auch jederzeit getan werden kann? War es nicht einmal üblich nicht zu rauchen, wenn ein anderer (noch) aß? In Zeiten, in denen ständig von Bürger- und Zivilgesellschaft die Rede ist, sollte gerade dieser Aspekt in der Diskussion eine Rolle spielen.
Gesetzliche Verbote, an denen wir nicht gerade arm sind, provozieren meiner Ansicht nach eine fatale Folge. Nämlich den Schluß, alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Diese Einstellung ist aber der Untergang jeder freiheitlichen Verfassung. Wir verlernen mit jedem Verbot, Verantwortung für unsere Entscheidungen zu tragen.
Ich bin selbst überzeugter Nichtraucher, der auch nie geraucht hat. Ich erwarte, dass ein Raucher in meiner Gegenwart nicht raucht, weil er auf mich Rücksicht nimmt und nicht, weil "Vater Staat" es ihm verboten hat. Eine Rückbesinnung auf alte Tugenden erscheint mir auch beim Rauchen in der Öffentlichkeit sinnvoller, als ein plumpes Verbot. Dazu braucht es aber mehr Mut, mehr Offenheit und mehr Toleranz aller Bürger. Wenn wir die nicht üben, helfen im öffentlichten Ruam auch keine Verbote.
W.S.
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Ich kann Ihrer Argumentation durchaus folgen. Staatliche, in die Freiheit des Einzelnen eingreifende Verbote oder Gebote bedürfen immer einer kritischen Betrachtung. Leider sind den Bürgern die Auswirkungen derart eingreifenden staatlichen Handels nicht immer bewusst (z. B. vermehrte datenschutzrelevante Aktionen des Staates in Folge eines vermeintlich höheren Sicherheitsbedürfnisses und mittlerweile entsprechend vorhandener technischer Möglichkeiten). Diese Gefahr besteht bei der Debatte über ein Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken aber eher nicht. Auch schätze ich die individuellen Einschränkungen als relativ gering. Schließlich geht die Freiheit des Rauchens in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen zugleich auch immer potentiell unmittelbar auf Kosten anderer. Insofern kann ich darin keine ernstzunehmende individuelle schützenswerte Freiheit sehen. Die Freiheit des Gastronomen, das Rauchen in den eigenen Räumlichkeiten zuzulassen, wird gleichwohl eingeschränkt. Nur sollte doch eigentlich gerade dieser Branche daran gelegen sein, dass es klare und eindeutige Regelungen für ein Rauchverbot gibt. Denn es sind insbesondere die Wirte und deren Beschäftige, die dem Qualm tagein und tagaus ausgeliefert sind. Das Lungenkrebsrisiko des Gastes wird sich von gelegentlichen Besuchen einer verräucherten Kneipe sicherlich nicht nennenswert erhöhen.
Ansonsten ist es in der Tat bedauernswert, dass staatliches Eingreifen notwendig ist, um den Auswüchsen des Tabakkonsums zu begegnen. Aber ich sehe die Notwendigkeit gegeben. In Diskotheken sollen teilweise Feinstaubkonzentrationen messbar sein, die mehrfach über den allgemein gültigen Grenzwerten für die Luft in Innenstädten liegen. Fünf Stunden direkt an einer viel befahrenen Straße zu stehen ist demnach weitaus gesünder als fünf Stunden in mancher Diskothek zu verbringen. Aber angesichts der Schwierigkeit einer Abgrenzung zwischen Kneipe, Diskothek, Gaststätte o. s. trifft das notwendige staatliche Handeln eben auch zwangsweise die Lokale, die man nicht unbedingt als Räucherhöhlen bezeichnen würde.
Auch ist es doch bedenkenswert, wie viele Kinder bzw. Jugendliche bereits zum Glimmstengel greifen. Da ist in der derzeitigen Nichtraucherschutzdebatte m. E. auch ein notwendiges Signal des Staates zu sehen, den nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlichen Tabakkonsum zu begrenzen. Ich bin mir nicht sicher, ob es da ausreicht, eine öffentliche Debatte über die Risiken des Rauchens zu führen. Dort wo der Staat unmittelbare Einflussmöglichkeiten hat, also nicht nur in öffentlichen Einrichtungen sondern auch in Gaststätten etc., sollte er diese auch konsequent nutzen! Letztlich bleiben da doch genug Freiräume übrig, wo der Einzelne seinen Rauchgewohnheiten nachkommen kann. Das Verbot würde sich doch auf einen verhältnismäßig begrenzten Raum beziehen und kann demzufolge die von Ihnen beschrieben Folgen (z. B. Verlust von Verantworltichkeit) kaum verursachen. Vielmehr sehe ich darin eine Chance, dass auch der Letzte kapiert, dass es z. B. nicht zum Wohle der Kinder ist, in derem Beisein zu rauchen. Und das findet zumeist in privaten Räumen statt, auf die der Staat keinerlei Zugriff hat!