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Alt 05.09.2008, 19:23
boa boa ist offline
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Beiträge: 1
Standard warum muß ich die Ausnahme sein?

Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis?
Wie eine Grundrechtsregelung auf dem Ausnahmeweg unregelmäßig gemacht wird um Unternehmen und Arbeitgeber ohne ein mehr an Personalkosten des gesetzwidrigen Verhaltens zu überführen.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten, der Bundesanstalt f ü r Arbeit durch gute Leistungen zu helfen, ihre hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Durchsetzung staatliche Normen zu realisieren!
Wie pervers muss jemand in staatlicher Verantwortung oder eine Behörde sein, die einen zeitlich begrenzt (befristet) angestellten Arbeitnehmer u.a. zur strafrechtlichen Verfolgung (illegale Ausländerbeschäftigung, -verleih) auf diese Firmen und Arbeitgebern ansetzt, auf die er nach Fristablauf unbedingt zur Findung einer neuen Arbeitsstelle angewiesen ist, um seinen Lebensweg weiter gestalten und seine Existenz aus Eigeninitiative sichern zu können?
Ist es nicht ekelhaft, wenn so etwas durch einen Mann gerechtfertigt wird, der als Politkader daran beteiligt war, den Menschen in der DDR demokratische Grundsätze zu verwehren und hier nun wieder legitimiert ist, dem Bürger persönliche Freiheiten nehmen zu dürfen?
Widerlich ist, wenn die Volkspartei SPD dieses Vorgehen durch ihren Staatsminister, jetzt parlamentarischen Staatssekretär Rolf Schwanitz stützt, der anfänglich aber mit ganz gegenteiliger Meinung auftrat, die lautete: “In der Sache selbst ist mir die Reaktion des Arbeitsamtes unverständlich. Ich habe deshalb in Ihrer Angelegenheit einen erneuten Vorstoß gegenüber dem Landesarbeitsamt Sachsen vorgenommen“. Dann hat er sein Hemd gewechselt und lässt mitteilen: “Leider komme ich zu keinem anderen Bewertungsergebnis”. Ein Jenachdemer?
Liebe Grüße
Joachim Kraus
Tel. 037436 83988 Mail: fredomail@web.de
P.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret:
Warum ist es in unserem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger (Arbeitgeber und alle anderen Personen in Betrieben), an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese s. g. Aushilfsangestellten dann daraus nachhaltig persönliche Schädigungen erleiden?
Können Sie sich vorstellen, dass ein Wurstwarenfabrikant jemanden einstellt, der vorher unter Preisgabe seiner Person durch Kontrollen bei ihm Gammelfleisch entdeckt hat, was dann zum weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft vorgelegt ist?
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