AW: Waldschlößchenbrücke
Börner, da haben Sie Unrecht: Beide Seiten hätten sich vor dem OVG auf das Mediationsverfahren gar nicht einlassen müssen, sondern sofort auch eine Entscheidung fordern können. Es war eine Goodwill-Aktion, das Mediationsverfahren laufen zu lassen. Dass dafür allein schon angesichts des Umstandes, dass ausgerechnet die erklärte Brückengegnerin Ringbeck bestimmt wurde, über die Zusamensetzung der "Expertengruppe" zu bestimmen, ungünstige Voraussetzungen gegeben waren, hat jedenfalls aus meiner Sicht nicht der Freistaat zu verantworten......
Anonsten: Danke, Herr Richter, für Ihre sachlichen Darlegungen.
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