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Alt 26.01.2007, 12:11
Bernd Richter Bernd Richter ist offline
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Standard Manipulation?

Wenn ich das verlinkte Dokument (http://www.welterbe-erhalten.de/pdf/061110_ovg.pdf richtig verstehe, hat sich der Freistaat eben nur unter diesen Voraussetzungen (insbesondere Lösung innerhalb des Planfeststellungsbeschlusses) auf das Meditationsverfahren eingelassen. Beide Parteien und das Gericht haben dies als Vorgabe offenbar akzeptiert, sonst wäre das Meditationsverfahren von Anfang an nutzlos gewesen. Ich halte diese Haltung des Freistaats auch für konsequent, da nur eine Lösung innerhalb des geltenden Planfeststellungsbeschlusses innerhalb der Bindungswirkung des Bürgerentscheides realistisch ist. Wenn eine solche Lösung aus Sicht der UNESCO nicht akzeptabel ist, muss das Gericht entscheiden, was stärker bindet. Welterbe oder Bügerentscheid. Eine weitere Verlängerung des Meditationsverfahrens führt am Streitgegenstand vorbei, da dann ein Ablaufen der Bindungswirkung des Bürgerentscheides absehbar ist!
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