Zitat:
Zitat von Börner
Auch wenn wir einig scheinen hinsichtlich der strikten Unterbindung von Gewalttaten, ist mir jedoch folgendes wichtig:
Ihre Äußerungen zeigen eine Gleichgültigkeit gegenüber Rechtsbrüchen auf Seiten der Polizei, die sie auf Seiten der "Chaoten" scharf angreifen.
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Das interpretieren Sie falsch. Gleichgültig sind mir Verstöße gegen geltendes Recht nie, egal von welcher Seite sie begangen werden.
Ich meine nur, dass Sie bei der Beurteilung dieser Vorkommnisse zweierlei Maß anlegen.
Auf der einen Seite haben wir Randalierer, die nur deshalb bei der BRN auftauchen, um Rechtsverstöße zu begehen. Alleine auf den Fotos im BRN-Forum sehe ich Diebstahl (von Gemüse), Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und (wenn Gemüse oder Stuhl mal richtig treffen) Körperverletzung. Von "versuchtem Totschlag" beim G8-Gipfel will ich jetzt mal nicht anfangen.
Worüber reden wir auf der anderen Seite: Provozieren durch Anwesenheit, Unfreundlichkeit, lt. Johannes evtl. Alkohol im Dienst, Schubsen und kurzzeitige Freiheitsberaubung - wobei letzteres im Rahmen einer begründeten polizeilichen Maßnahme wohl keinen Rechtsverstoß darstellt.
Nach Ihrer Wertung ist das erste eine verurteilenswerte Erscheinung, der man mit Deeskalation statt mit Sanktionierung begegnen sollte.
Das zweite ist für Sie eine generelle Tendenz, vor der Ihnen "graut", von ganz oben geplant zur "Beherrschung der Massen". Die Polizisten rufen Sie zum Ungehorsam auf und vergleichen sie mit den Stasi-Bütteln.
Nennen Sie sowas wirklich eine ausgewogene Beurteilung der Vorkommnisse?
Und wie würden Sie eigentlich Straftaten "strikt unterbinden" wenn Ihnen jede polizeiliche Maßnahme (z.B. bei Erfordernis das Räumen von Plätzen) als Willkür ausgelegt wird? Johannes sah sich ja offensichtlich auch nicht in der Lage, die Polizei bei der Feststellung der Flaschenwerfer zu unterstützen. Klar, nachdem die so doll provoziert wurden, hatte er ja auch Verständnis für deren Reaktion.