Zitat:
Zitat von psana42
Das beweist es natürlich nicht, aber denken Sie an die Präkludierung! Der Tunnel hätte gar nicht erst ins Gespräch gebracht werden können.
Den Tunnel-Bau mit ähnlichem technologischen Ablauf, wie beim Haupttunnel, durchführen zu wollen, ist Nonsens. Es herrschen ganz andere Baugrundbedingungen.
Gruß
psana42
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Wie meinen Sie das?
BUNG (eine Tunnelbaufirma) hat doch 2007 im Auftrag der Stadt den Vorschlag von ILF( eine Tunnelbaufirma) bestätigt, dass der Elbtunnel durchgängig und am kostensparendsten in offener Bauweise zu bauen sei. Zur dabei zu erreichenden Baugrubenbreite machte Herr Biber von BUNG vor Gericht nur den Einwand, dass die Baufeldbreite auf einer Länge von 450m um 10m breiter wäre, als die von den Umweltschützern veranschlagten 32-38m (Einfädelspur und Pannenbuchten). Wieviel davon ins FFH-Gebiet reinragt, dazu gab es keine Aussage. Jedenfalls ist auf Neustädter Seite der Körnerweg in diesem Bereich die Grenze des FFH-Gebietes. Und neben dem Käthe-Kollwitzufer gibt es auch einen breiteren Streifen, der nicht zum FFH-Gebiet gehört.
Die Baufeldbreite des Brückenbaus ist auf dem Altstädter Ufer aber schon mal zwei mal die Brückenbreite von 30m und einem Achsabstand der Vorland- und der Strombrücke von 52m für den Raupendrehkran, also mindestens (30+30+22)m (s. Seite 4 der Unterlage 1 des Planänderungsantrags)
Lt . Zeichnung Blatt 1.1 der Unterlage 1 ergeben sich aber folgende Verhältnisse der Beanspruchung im LRT 6510 durch die Brücke selbst und deren Montage:
Auf der Neustädter Seite sieht das vergleichsweise günstig aus. Dort beträgt lt. o.g. Zeichnung die Breite der Vorlandbrücke nur 35% der mit Stand März 2010 beantragten Baufeldbreite. Die Vorlandbrücke auf der Altstädter Seite nimmt dagegen nur 26,6% der mit Stand März 2010 beantragten Baufeldbreite ein. Die Baufeldbreiten lt Planfeststellung 2004 waren noch größer!
Also nach Adam Riese ist das jeweils mehr als eine 48m breite Tunnelbaustelle.
Silvia