
12.06.2010, 23:26
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Senior Member
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Registriert seit: 13.07.2008
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AW: Sachsen-LB
Zitat:
Zitat von WilhelmFriedemann
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Wo er das nun wieder her hat und glaubt.
Auszug aus Merklblatt über die Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Dienstkräfte:
Als Geschenke sind also auch Gegenstände von nur geringem Wert anzusehen, die der Dienstkraft gelegentlich als so genannte Aufmerksamkeit (Kugelschreiber, Kalender, Werbeträger) angeboten werden. … Sie muss schon den Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Dienstführung für Vorteile empfänglich zu sein.
psana42
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