
11.03.2010, 13:40
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Senior Member
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Beiträge: 528
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AW: Was ist denn das?
Zitat:
Zitat von Silvia
Ihr Beispiel mit der roten Ampel ist gut. Die gilt nämlich für alle, wie das Recht auf Versammlungsfreiheit. Sprich auf der einen Seite der roten Ampel stehen die Nazis und auf der anderen die friedlichen Blockierer.
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Aber die "Nazis" haben eine behördliche Genehmigung für Ihre Demo, die friedlichen Blockierer jedoch nicht. Das heißt, für die einen steht die Ampel auf "Grün" und für die anderen auf "Rot". Und nun laufen beide los...
Wie würden Sie´s denn finden, wenn Ihre genehmigten Anti-WSB-Demos von Brückengegnern verhindert und blockiert worden wären?
Und die Polizei steht daneben und sagt: "Tja - auch die Brückenfans haben ein Recht auf Versammlungsfreiheit. Und
an sich ist es ja so, dass die Gegendemonstranten eigentlich ein Recht darauf haben, an einer Stelle zu demonstrieren, wo sie auch von denen gesehen werden, gegen die sie demonstrieren. Das muss dann schon in einer gewissen räumlichen Nähe sein."
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