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Alt 22.02.2010, 00:21
Dietmar Dietmar ist offline
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Standard AW: Wem gehört der 13. Februar?

Hallo Mitleser,

mal davon abgesehen, dass jeder das Recht hat, auf dass Sie ja bindend bestehen, seine wahre Identität in einem Forum hinter einem nichtssagenden 0815-Nickname zu verstecken und ich eigentlich nicht der Meinung mit Nicknamen zu diskutieren, ein paar Denkanregungen. Nehmen Sie's mir nicht übel, wenn ich selektiv vorgehe, aber Ihre Argumentation ist an fast allen Stellen recht oberflächlich.
Zitat:
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Nein, ich habe nicht erwartet dass Sie es begreifen. Es liegt einfach am diametral entgegengesetzten Standpunkt.

Ich werde die Unterschiede erklären. Nein, nicht für Sie, Sie wollen es ja gar nicht verstehen. Aber für einen eventuellen stillen Leser, damit hier keine Unklarheiten zurückbleiben.

Unter dem Eindruck der Verbrechen des NS-Regimes und auch in Kenntnis der Verbrechen des Sozialismus haben die Väter des Grundgesetzes großen Wert darauf gelegt, solche Verbrechen (sofern das überhaupt möglich ist) per Verfassung auszuschließen.
Also die Verbrechen Stalins bis zum Jahr 1949, ohne diese irgendeiner Geschichts- und Bewertungsrevision zu unterziehen, waren meiner Meinung nach zum Zeitpunkt der Erstellung des GG noch nicht, zumindest in dem Umfang, bekannt. Ob die westlichen Alliierten einem GG den Segen erteilt hätten, das diese Prämisse enthälten hätte, zweifle ich an.
Zitat:
Deshalb wurden in den ersten 20 Artikeln des GG die allgemeinen Bürgerrechte festgehalten. Und diesen Rechten wurde in Art. 79 die Ewigkeitsgarantie gegeben. Das heißt Art. 1 bis 20 sind dem Zugriff der demokratischen Mehrheit entzogen; und erst Recht dem Zugriff des gewalttätigen (sich selbst als „friedlich“ gerierenden) Mobs.
Artikel 146 vergessen??? Ich warte immer noch auf die Einlösung der Vorgabe der Väter des GG.


Zitat:
So ist in Art. 8 die Versammlungsfreiheit festgelegt. Natürlich ist diese Freiheit gesetzlich präzisiert. So wie etwa Art. 11 (Freizügigkeit) durch die StVO eingeschränkt ist, gibt es auch Durchführungsbestimmungen hinsichtlich öffentlicher Versammlungen (wäre ja schlecht, wenn zeitgleich 3 verschiedene Demonstrationen am gleichen Platz stattfinden).
Zitat:

In unserem Fall hat die Jungen Landsmannschaften Ostdeutschland e.V. (JLO) eine Demonstration angemeldet hat. Diese wurde von der Stadt abgelehnt, woraufhin die JLO den Rechtsweg beschritt und dort Recht erhielt. Normalerweise ist damit die Sache gegessen. Und normalerweise bekommt jeder die ganze Härte des Gesetzes zu spüren, die diese Entscheidungen nicht akzeptiert. Das geht soweit, dass einer mal wegen Falschparkens (natürlich nicht beim ersten mal) in den Knast musste.
Natürlich war die Demonstration der JLO, bestätigt durch VG und OVG, rechtlich gesehen genehmigt. Nun kann man sich, wie Sie und Herr May, auf die Position begeben - Recht ist Recht, dem hat sich jeder bedingungslos unterzuordnen. Man nennt diese Position Rechtspositivismus. Der Nachteil dieser Position - sie negiert, dass es individuelle Moralvorstellungen gibt, die mit bestehenden Rechtsnormen kollidieren können, was nicht (Sie und Herr May behaupten das zwar immer) heißt, dass das bestehende Gesellschafts- und Rechtssystem in seiner Gesamtheit abgelehnt wird der Rechtsstaat war in Dresden am 13.Februar, keines Wegs in Gefahr. Ich lehne eine rechtspositivistische Position ab, weil sie eben davon ausgeht, dass es keine individuelle Moral gibt, sondern die Moral per Gesetz festgelegt wird. Wenn Sie sich den letzten Satz genau durchlesen, werden Sie merken, dass genau das die Grundlage einer Diktatur ist - per Gesetz wird festgelegt, was moralisch richtig zu sein hat - darf ich Sie und Herrn May also ab sofort als Kommunisten bezeichnen?

Geht man davon, dass die Wurzeln unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordung auch in der Aufklärung liegen (Herr May betont das immer wieder), ist eine rechtspositivistische Auffasung eigentlich doch antiaufklärerisch, da sie das Ziel der Aufklärung - Individualität und Eigenverantwortung, die auch eine eigene Moralvorstellung impliziert, ablehnt.

Um den Konfilkt demokratisch gefundener Rechtsnormen auf einen Seite und individuelle Moralvorstellungen, die damit kollidieren, auf der anderen Seite zu lösen gibt es zwei Möglichkeiten. Der Staat nimmt sich dieser Moralvorstellungen in seiner Gestzgebung an (z.B Zivildienst anstelle Waffendienst) bzw. der Einzelne übt sich im zivilen Ungehorsam, der ein schmaler Grat zwischen Recht und Unrecht ist. Ziviler Ungehorsam ist nicht, wie Sie und Herr May immer behaupten, die Erfindung des linken Mobs, sondern lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Ich empfehle Ihnen ebenfalls die Lektüre des Alten Testamentes (2.Buch Moses, Vers 15), auch dort taucht der zivile Ungehorsam. Außerdem dürfte es Ihnen sehr schwer fallen Henry David Thoreau als linken Mob, der aber den Urvätern des zivilen Ungehorsams zu zu rechnen ist, zu bezeichnen; aber vielleicht gelingt Ihnen das bei Jürgen Habermas; irgendwo muss der linke Mob doch stecken, nicht wahr?

Summa sumarum, ziviler Ungehorsam ist Bestandteil einer freiheitlich-demokratischern Grundordnung und solange er gewaltfrei und uneigennützig ist, rechtlich im Bereich dessen, was erlaubt ist und im Falle 13.Februar war die Abwegung zwischen genehmigter Demonstration und Blockierung durch Dresdner sicher gerechtfertigt; mag man es auch anders sehen.

Gruß Dietmar

PS: Was mich wundert, die Achse des Guten hat sich noch nicht zu Dresden am 13.Februar geäußert, sonst gibt man doch dort zu jeden F,,,(das lasse ich jetzt lieber weg) einen Kommentar ab. Naja, viel Intelligenz habe ich Maixener und Miersch noch nie zugetraut, zumindest fällt mir das auf, seitdem ich regelmäßig ihre Beiträge lese.
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