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Alt 18.02.2010, 19:46
Mitleser Mitleser ist offline
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Standard AW: Wem gehört der 13. Februar?

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Lesen Sie die Beiträge, auf die Sie verlinken, nur mit oder versuchen Sie auch, den Inhalt zu verstehen?
Nein, ich habe nicht erwartet dass Sie es begreifen. Es liegt einfach am diametral entgegengesetzten Standpunkt.

Ich werde die Unterschiede erklären. Nein, nicht für Sie, Sie wollen es ja gar nicht verstehen. Aber für einen eventuellen stillen Leser, damit hier keine Unklarheiten zurückbleiben.

Unter dem Eindruck der Verbrechen des NS-Regimes und auch in Kenntnis der Verbrechen des Sozialismus haben die Väter des Grundgesetzes großen Wert darauf gelegt, solche Verbrechen (sofern das überhaupt möglich ist) per Verfassung auszuschließen.
Deshalb wurden in den ersten 20 Artikeln des GG die allgemeinen Bürgerrechte festgehalten. Und diesen Rechten wurde in Art. 79 die Ewigkeitsgarantie gegeben. Das heißt Art. 1 bis 20 sind dem Zugriff der demokratischen Mehrheit entzogen; und erst Recht dem Zugriff des gewalttätigen (sich selbst als „friedlich“ gerierenden) Mobs.

So ist in Art. 8 die Versammlungsfreiheit festgelegt. Natürlich ist diese Freiheit gesetzlich präzisiert. So wie etwa Art. 11 (Freizügigkeit) durch die StVO eingeschränkt ist, gibt es auch Durchführungsbestimmungen hinsichtlich öffentlicher Versammlungen (wäre ja schlecht, wenn zeitgleich 3 verschiedene Demonstrationen am gleichen Platz stattfinden).

In unserem Fall hat die Jungen Landsmannschaften Ostdeutschland e.V. (JLO) eine Demonstration angemeldet hat. Diese wurde von der Stadt abgelehnt, woraufhin die JLO den Rechtsweg beschritt und dort Recht erhielt. Normalerweise ist damit die Sache gegessen. Und normalerweise bekommt jeder die ganze Härte des Gesetzes zu spüren, die diese Entscheidungen nicht akzeptiert. Das geht soweit, dass einer mal wegen Falschparkens (natürlich nicht beim ersten mal) in den Knast musste.

Nur leider ist hier nichts normal. Wenn die Gegner der JLO wenigstens aufzeigen könnten, was an dem Urteil falsch ist, dann könnte sich ja vielleicht ein vernünftiger Grund für die Blockaden zeigen. Nur leider kam da nichts von Ihnen und Ihren Genossen.

Wie auch?
Es sind nun mal entgegensetzte Standpunkte. Ich halte die verfassungsmäßig Ordnung für ein hohes Gut. Und alle Versuche diese auszuhebeln halte ich für verwerflich.
Sie sehen das genau anders. Ihrer Meinung nach ist das Grundgesetz ein Fetzen Papier, der so schnell wie möglich beseitigt gehört. Maßstab staatlichen (in unserem Fall polizeilichen) Handeln sollte Ihrer Meinung nach nicht das Grundgesetz sein, sonder der Wille des kriminellen Mob.
Gegen diese krude, verfassungsfeindliche Auffassung ist natürlich auf der Sachebene kein Ankommen, weshalb ich mich hier ausklinken werde.
Sie können jetzt frei und ungestört weiter hetzen und die Beseitigung des Rechtsstaats propagieren; der Beifall Ihrer Genossen ist Ihnen gewiss.

Noch was?
Ach so,
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@Wilhelm Friedemann:
Ich tippe eher auf Herrn Stucken
Und wenn es der nicht ist, dann ist er vielleicht Hinz oder Kunz oder Rumpelstilzchen.
Oder vielleicht auch
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o.ä.
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